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  • § 329 BGB, Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme

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Inhaltsübersicht

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
  • …
  • § 329 BGB, Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme
  • § 330 BGB, Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag
  • § 331 BGB, Leistung nach Todesfall
  • § 332 BGB, Änderung durch Verfügung von Todes wegen bei Vorbehalt
  • § 333 BGB, Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
  • § 334 BGB, Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
  • § 335 BGB, Forderungsrecht des Versprechensempfängers
  • § 336 BGB, Auslegung der Draufgabe
  • § 337 BGB, Anrechnung oder Rückgabe der Draufgabe
  • § 338 BGB, Draufgabe bei zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung
  • § 339 BGB, Verwirkung der Vertragsstrafe
  • § 340 BGB, Strafversprechen für Nichterfüllung
  • § 341 BGB, Strafversprechen für nicht gehörige Erfüllung
  • § 342 BGB, Andere als Geldstrafe
  • § 343 BGB, Herabsetzung der Strafe
  • § 344 BGB, Unwirksames Strafversprechen
  • § 345 BGB, Beweislast
  • § 346 BGB, Wirkungen des Rücktritts
  • § 347 BGB, Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt
  • § 348 BGB, Erfüllung Zug-um-Zug
  • § 349 BGB, Erklärung des Rücktritts
  • …
  • § 2385 BGB, Anwendung auf ähnliche Verträge

§ 329 BGB, Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme

Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.

Zitierungen dieses Dokuments

  • BAG, 29.09.2010, 3 AZR 427/08 - Anpassung von Betriebsrenten - Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff im Konzern bei sog. "harter Patronatserklärung"
  • BGH, 17.12.2009, IX ZR 214/08 - Insolvenz der Personal-Service-Agentur - Entrichtung einer geschuldeten Fallpauschale als Gegenleistung für die Einstellung eines jeden Arbeitnehmers an den…
  • BGH, 01.02.2012, VIII ZR 307/10 - Verpflichtung des Übernehmenden zur Freistellung des ausscheidungswilligen Vertragspartners von Verbindlichkeiten bei Verweigerung der Zustimmung durch den…
  • BGH, 17.03.2011, IX ZR 166/08 - Anspruch des Insolvenzschuldners aus einem Darlehensvertrag als Bestandteil der Insolvenzmasse bei fehlender Auszahlung an den Begünstigten
  • Schuldsicherungsarten aus Vertrag
§ 328 BGB, Vertrag zu Gunsten Dritter
§ 330 BGB, Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag
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