§ 324 UmwG, Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
§ 613a Abs. 1, 4 bis 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt.
Zu § 324: Geändert durch G vom 23. 3. 2002 (BGBl I S. 1163).
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 20.04.2011, 5 AZR 184/10 - Die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Betriebsveräußerer begründet auch ohne Aufrechnung einen besonderen Erfüllungseinwand gegenüber…
- BVerfG, 25.01.2011, 1 BvR 1741/09 - Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel i.R.d. Privatisierung eines Universitätsklinikums - Vereinbarkeit…
- BAG, 15.02.2011, 3 AZR 54/09 - Einschränkungen bei dynamischer Verweisung auf tarifliche Regelungen nach Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Betriebserwerber - Erfüllung einer…
- BAG, 25.06.2009, 8 AZR 696/07 - Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts -…
- BAG, 25.06.2009, 8 AZR 698/07 - Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts -…
- BAG, 25.06.2009, 8 AZR 780/07 - Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts -…
- BAG, 25.06.2009, 8 AZR 799/07 - Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts -…
- BAG, 18.10.2011, 9 AZR 225/10 - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überlastquote - Gleichbehandlung
- BAG, 21.11.2012, 4 AZR 85/11
