§ 323 BGB, Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
- 1.der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
- 2.der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
- 3.besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
(5) 1Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. 2Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.
Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12).
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 10.06.2010, 2 AZR 541/09 - Fristloste Kündigung wegen Aneignung von Flaschenpfand in Höhe von 1,30 EUR ohne Abmahnung - Kaisers Tengelmann AG - Fall Emmely
- BAG, 21.06.2012, 2 AZR 153/11 - Außerordentliche Kündigung wegen eines Eigentumsdelikts (Entwendung von Zigarettenpackungen) - Verwertbarkeit eines von einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich…
- BAG, 24.03.2011, 2 AZR 282/10 - Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen Speicherung unternehmensbezogener Dateien auf einer privaten Festplatte und ohne…
- BAG, 12.05.2010, 2 AZR 845/08 - Vorsätzlicher und nachhaltiger Verstoß des Arbeitnehmers gegen berechtigte Weisungen des Arbeitgebers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung -…
- BAG, 24.02.2011, 6 AZR 626/09 - Übernahme von Versorgungsanwartschaften setzt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem alten Arbeitgeber im Zeitpunkt der Übertragung voraus - Voraussetzungen…
- BAG, 11.07.2012, 2 AZR 42/11 - Rücktritt von einem Prozessvergleich über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das…
- BAG, 10.11.2011, 6 AZR 342/10 - Begründung eines Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 1 Alt. 1 BGB durch Wandlung des Abfindungsanspruchs des Arbeitnehmers durch die Insolvenzeröffnung zu einer…
- BGH, 17.02.2010, VIII ZR 70/07 - Vorliegen eines erheblichen Sachmangels und einer erheblichen Pflichtverletzung des Verkäufers aufgrund der Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der…
- BAG, 19.04.2012, 2 AZR 156/11 - Verhaltensbedingte Kündigung einer Grundschullehrerin wegen Gefährdung des gesetzlichen Erziehungsauftrags
- BAG, 25.10.2012, 2 AZR 495/11
- BAG, 10.11.2011, 6 AZR 583/10 - Rücktritt eines Arbeitnehmers von einem mit dem Arbeitgeber geschlossenen Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung - Rücktritt vom…
- BGH, 15.06.2011, VIII ZR 139/09 - Maßgeblicher Zeitpunkt für das Rücktrittsrecht eines Käufers wegen der Lieferung einer mangelhaften Sache gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB - Folgen einer Unkenntnis von…
- BGH, 09.03.2011, VIII ZR 266/09 - Fortgesetztes Auftreten des gerügten Mangelsymptoms als genügender Beweis für das Fehlschlagen der Nachbesserung - Beruhen des erneuten Auftretens des Mangelsymptoms…
- BGH, 22.12.2011, VII ZR 7/11 - Schadensersatzpflicht eines Tierarztes wegen des Erstellens eines unzutreffenden Befundes i.R.e. Ankaufsuntersuchung mit sich anschließendem Erwerb des Tieres
- BGH, 10.03.2010, VIII ZR 310/08 - Notwendigkeit des Zurverfügungstellens einer vermeintlich mangelhaften Sache durch den Käufer i.R.d. Rechtes zur Nacherfüllung des Verkäufers zusätzlich zu einer…
- BGH, 14.06.2012, VII ZR 148/10 - Rücktrittsrecht eines Gläubigers vom Vertrag bei Setzen der Frist zur Leistung vor deren Fälligkeit
- BGH, 13.07.2011, VIII ZR 215/10 - Zurechnung eines Verkaufs beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf auch bei…
- BGH, 13.04.2011, VIII ZR 220/10 - Für die Bestimmung des Erfüllungsorts der Nacherfüllung im Kaufrecht gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1 BGB - Unter bestimmten Umständen ist der Ort der…
- BGH, 16.06.2010, VIII ZR 317/09 - Berechtigung der vorläufigen Einstellung der Zahlung von Leasingraten wegen eines Mangels nach Rücktrittserklärung des Leasingnehmers vom Kaufvertrag gegenüber dem…
- BGH, 10.03.2010, VIII ZR 182/08 - Sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Täuschung eines Lieferanten über die tatsächlich noch nicht erfolgte Lieferung des Mietkaufgegenstandes an den Mietkäufer…
