§ 31 BetrAVG, Anwendbarkeit auf Sicherungsfälle
Auf Sicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1999 eingetreten sind, ist dieses Gesetz in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden.
Zu § 31: Neugefasst durch G vom 5. 10. 1994 (BGBl I S. 2911).
