§ 311 ZPO, Form der Urteilsverkündung
(1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes.
(2) 1Das Urteil wird durch Vorlesung der Urteilsformel verkündet. 2Die Vorlesung der Urteilsformel kann durch eine Bezugnahme auf die Urteilsformel ersetzt werden, wenn bei der Verkündung von den Parteien niemand erschienen ist. 3Versäumnisurteile, Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses erlassen werden, sowie Urteile, welche die Folge der Zurücknahme der Klage oder des Verzichts auf den Klageanspruch aussprechen, können verkündet werden, auch wenn die Urteilsformel noch nicht schriftlich abgefasst ist.
(3) Die Entscheidungsgründe werden, wenn es für angemessen erachtet wird, durch Vorlesung der Gründe oder durch mündliche Mitteilung des wesentlichen Inhalts verkündet.
(4) Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden.
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 08.02.2012, XII ZB 165/11 - Mindestanforderungen an die Verlautbarung eines Urteils im Hinblick auf dessen wirksamen Erlass - Zulässigkeit einer Übertragung der Anfertigung einer…
- BFH, 08.07.2011, II R 49/09 - Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit
- BGH, 30.06.2011, III ZB 24/11 - Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO ist nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils möglich - Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO nur bis…
- BGH, 17.04.2012, II ZR 95/10 - Persönliche Haftung der Gesellschafter einer GbR für Darlehensverbindlichkeiten der GbR entsprechend ihrer Beteiligung - Vorliegen einer Beschränkung der Haftung der…
- BGH, 15.11.2012, VII ZR 99/10 - Ergänzende Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages hinsichtlich eines Leistungsverweigerungsrechts des zur direkten Zahlung an den Handwerker verpflichteten…
- BGH, 13.06.2012, XII ZB 592/11 - Kausalität zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung als Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen…
- BGH, 19.10.2011, XII ZB 250/11 - Ausreichen der Zustellung der Entscheidung oder Notwendigkeit der Verkündung für den Beginn der Rechtsmittelfristen bei Familienrechtsstreitigkeiten
- BGH, 09.02.2012, IX ZR 185/09 - Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Voraussetzungen für die Erkennbarkeit einer Vermögensverschiebung über einen Leistungsvermittler als Schuldnerleistung aus…
- BGH, 09.12.2009, VIII ZR 177/07 - Rechtmäßigkeit einer aus einer von allen Mitgliedern der Kammer unterzeichneten Urteilsformel - Rechtmäßigkeit eines nur aus einem vom Kammervorsitzenden…
- § 329 ZPO, Beschlüsse und Verfügungen
