§ 30 TKG, Entgeltregulierung
(1) 1Einer Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach Maßgabe des § 31 unterliegen Entgelte für nach § 21 auferlegte Zugangsleistungen von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen. 2Abweichend von Satz 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterwerfen, wenn dies ausreicht, um die Regulierungsziele nach § 2 zu erreichen.
(2) 1Einer nachträglichen Regulierung nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterliegen:
- 1.
Entgelte, die ein Betreiber im Rahmen von Verpflichtungen nach § 18 verlangt, sowie
- 2.
Entgelte eines Betreibers, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, für andere als in Absatz 1 Satz 1 genannte Zugangsleistungen.
2Abweichend von Satz 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder einer Genehmigung nach Maßgabe des § 31 unterwerfen, wenn dies erforderlich ist, um die Regulierungsziele nach § 2 zu erreichen oder im Fall von Satz 1 Nummer 1 den End-zu-End-Verbund von Diensten zu gewährleisten.
(3) 1Die Bundesnetzagentur stellt bei der Regulierung von Entgelten sicher, dass alle Entgelte die wirtschaftliche Effizienz und einen nachhaltigen Wettbewerb fördern und für die Verbraucher nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig möglichst vorteilhaft sind. 2Sie berücksichtigt bei der Regulierung von Entgelten die zugrunde liegenden Investitionen und ermöglicht eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals. 3Bei Netzen der nächsten Generation trägt sie dabei den etwaigen spezifischen Investitionsrisiken unter weitestgehender Beachtung vereinbarter Risikobeteiligungsmodelle Rechnung.
Zu § 30: Geändert durch G vom 18. 2. 2007 (BGBl I S. 106) und 3. 5. 2012 (BGBl I S. 958).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 08.12.2011, 1 BvR 1932/08 - Vereinbarkeit des Gebotes effektiven Rechtsschutzes mit gesetzlichen Ermessensspielräumen und der Tatbestandswirkung von Exekutivakten
- BVerwG, 23.06.2010, BVerwG 6 C 36.08 - Beurteilung einer missbräuchlichen Überhöhung von durch ein marktbeherrschendes Unternehmen erhobenen Entgelte nach § 38 Abs. 2 S. 3 Telekommunikationsgesetz…
- BVerwG, 28.01.2010, BVerwG 6 B 50.09 - Möglichkeit der Beschlusskammer, im Anschluss an den Verhandlungstermin weitere schriftliche Anhörungen durchzuführen - Behandlung der wesentlichen Fragen…
- BVerwG, 25.11.2009, BVerwG 6 C 34.08 - Möglichkeit der Berechnung einer Entgeltkalkulation für den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen nach dem Zeitaufwand und dem Materialaufwand im…
- BVerwG, 24.06.2009, BVerwG 6 C 19.08 - Anforderungen an den Antrag eines marktmächtigen Unternehmens auf Entgeltgenehmigung an die Bundesnetzagentur i.R.d. Telekommunikationsgesetz (TKG) -…
- BVerwG, 14.12.2011, BVerwG 6 C 36.10 - Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage für einen zurückliegenden Zeitraum im Zeitpunkt der Entscheidung bei rückwirkender Auferlegung einer…
- BVerwG, 27.01.2010, BVerwG 6 C 22.08 - Regulierung des Vorleistungsmarktes für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - § 21 Abs. 3 Nr. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) als Rechtsgrundlage für die…
- BVerwG, 10.10.2012, BVerwG 6 C 36.11 - Erstreckung der Regelungswirkung einer Anordnung der Bundesnetzagentur über die Durchführung eines der Zuteilung von Frequenzen vorangehenden Vergabeverfahrens…
- BVerwG, 10.10.2012, BVerwG 6 C 13.11 - Rechtmäßigkeit der Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten
- BVerwG, 09.05.2012, BVerwG 6 C 3.11 - Erledigung einer befristeten telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung bei einer späteren Genehmigung von anderen Entgelten in Bezug auf denselben…
- BVerwG, 09.05.2012, BVerwG 6 C 4.11 - Rechtmäßigkeit einer Regulierungsverfügung gegenüber dem Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes hinsichtlich einer Zugangsverpflichtung u.a. bzgl.…
- BVerwG, 07.02.2011, BVerwG 6 C 11.10 - Fortsetzung eines Anfechtungsrechtsstreits gegen eine dem Beigeladenen erteilte Entgeltgenehmigung bei Eintritt eines aus dem Beigeladenen ausgegliederten…
- BVerwG, 10.10.2012, BVerwG 6 C 3.12 - Feststellung der Störung von kabelgestützten Anwendungen eines Breitbandkabelnetzbetreibers aufgrund der Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum…
- BVerwG, 10.10.2012, BVerwG 6 C 2.12 - Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten
