§ 30 AufenthG, Ehegattennachzug
(1) 1Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
- 1.
beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- 2.
der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
- 3.
der Ausländer
- a)
eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
- b)
eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,
- c)
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 besitzt,
- d)
seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist,
- e)
eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen wird,
- f)
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, oder
- g)
eine Blaue Karte EU besitzt.
2Satz 1 Nr. 1 und 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
- 1.
der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
- 2.
der Ausländer unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 war oder
- 3.
die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe f vorliegen.
3Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
- 1.
der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
- 2.
der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,
- 3.
bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte,
- 4.
der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf oder
- 5.
der Ausländer im Besitz einer Blauen Karte EU ist.
(2) 1Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Vermeidung einer besonderen Härte abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 erteilt werden. 2Besitzt der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, kann von den anderen Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe e abgesehen werden.
(3) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.
(4) Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt.
Zu § 30: Geändert durch G vom 20. 12. 2008 (BGBl I S. 2846) und 1. 6. 2012 (BGBl I S. 1224) (1. 8. 2012).
Zitierungen dieses Dokuments
Urteile
- BVerwG, 30.03.2010, BVerwG 1 C 8.09 - Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses einfacher Verständigungsmöglichkeit in deutscher Sprache bei Nachzug des Ehegatten zu einem in Deutschland lebenden…
- BSG, 03.12.2009, B 10 EG 7/08 R - Anspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer auf Bundeserziehungsgeld - Erfüllung zusätzlicher, über die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit hinausgehender…
- BVerwG, 16.08.2011, BVerwG 1 C 12.10 - Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Ausnahme von der…
- BVerwG, 16.11.2010, BVerwG 1 C 20.09 - Sicherung des Lebensunterhalts i.R.d. Ehegattennachzugs durch Möglichkeit zur Deckung des Lebensbedarfs allein durch den nachziehenden Ehegatten -…
- BSG, 03.12.2009, B 10 EG 5/08 R - Anspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer auf Bundeserziehungsgeld nur bei der Erfüllung zusätzlicher, über die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit…
- BVerfG, 25.03.2011, 2 BvR 1413/10 - Es liegt kein Verstoß gegen Grundrechte vor durch die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliche Verpflichtung des Ehegatten eines in Deutschland…
- BVerwG, 22.06.2011, BVerwG 1 C 11.10 - Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht für einen von seinem Freizügigkeitsrecht keinen Gebrauch machenden drittstaatsangehörigen Ehegatten eines deutschen…
- BVerwG, 11.01.2011, BVerwG 1 C 1.10 - Auslegung eines Antrags auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte als Festhalten am…
- BVerwG, 27.05.2010, BVerwG 5 C 8.09 - Analphabetismus als Krankheit oder Behinderung i.S.d. § 10 Abs. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) - Berücksichtigung und Ausgleich von Analphabetismus bei…
- BVerwG, 04.09.2012, BVerwG 10 C 12.12 - Entsprechende Anwendung der Regelungen zum Spracherfordernis auf den Ehegattennachzug zu Deutschen
- BVerwG, 19.04.2012, BVerwG 1 C 10.11 - Ausüben einer geringfügigen Beschäftigung als Arbeitnehmer i.S.d. Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 bei Vorliegen einer echten und tatsächlichen Tätigkeit
- BVerfG, 16.12.2010, 2 BvL 16/09 - Vereinbarkeit von § 104a Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit dem GG - Hinreichende Darlegung der Konsequenz eines anderen Ergebnisses im Falle der…
- BVerwG, 11.01.2011, BVerwG 1 C 23.09 - Voraussetzungen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen - Bestimmung des erforderlichen…
- BVerwG, 29.10.2009, BVerwG 7 C 21.08 - Verfassungsgemäßheit des § 3 Nr. 4 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes - Anspruch auf Zugang zu einer formal als…
- BVerwG, 28.10.2011, BVerwG 1 C 9.10 - Kostenentscheidung nach gemeinsamer Erledigung des Verfahrens bei Klaglosstellung eines Klägers in der Sache durch die Behörde auf Grund einer Sachlagenänderung…
- BVerwG, 17.08.2011, BVerwG 1 C 19.10 - Zusätzliche Erteilung einer ehegattenbezogenen Aufenthaltserlaubnis zum Besitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis
- BVerwG, 22.06.2011, BVerwG 1 C 5/10 - Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Stellen eines Verlängerungsantrags vor Ablauf ihrer Geltungsdauer - Erfassung der Zeiträume vor der Antragstellung…
- BVerwG, 22.05.2012, BVerwG 1 C 8.11 - Gültigkeit des Versagungsgrundes des § 5 Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 54 Nr. 5 AufenthG bei Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 2 AufenthG
- BVerwG, 19.10.2010, BVerwG 1 PKH 15.10 - Beweislastverteilung bzgl. des Vorliegens der Absicht zur Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet seitens beider Eheleute bei…
