§ 308 BGB, Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
- 1.
(Annahme- und Leistungsfrist)
eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält; ausgenommen hiervon ist der Vorbehalt, erst nach Ablauf der Widerrufs- oder Rückgabefrist nach § 355 Abs. 1 bis 3 und § 356 zu leisten;
- 2.
(Nachfrist)
eine Bestimmung, durch die sich der Verwender für die von ihm zu bewirkende Leistung abweichend von Rechtsvorschriften eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehält;
- 3.
(Rücktrittsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen; dies gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse;
- 4.
(Änderungsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;
- 5.
(Fingierte Erklärungen)
eine Bestimmung, wonach eine Erklärung des Vertragspartners des Verwenders bei Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Handlung als von ihm abgegeben oder nicht abgegeben gilt, es sei denn, dass
- a)
dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist und
- b)
der Verwender sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen;
- 6.
(Fiktion des Zugangs)
eine Bestimmung, die vorsieht, dass eine Erklärung des Verwenders von besonderer Bedeutung dem anderen Vertragsteil als zugegangen gilt;
- 7.
(Abwicklung von Verträgen)
eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt,
- a)
eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder
- b)
einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann;
- 8.
(Nichtverfügbarkeit der Leistung)
die nach Nummer 3 zulässige Vereinbarung eines Vorbehalts des Verwenders, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen, wenn sich der Verwender nicht verpflichtet,
- a)
den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und
- b)
Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
Zu § 308: Geändert durch G vom 23. 10. 2008 (BGBl I S. 2022) und 29. 7. 2009 (BGBl I S. 2355).
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 30.11.2010, 3 AZR 798/08 - Betriebliche Altersversorgung im Zusammenhang mit der Verweisung auf die für die Berechnung des Ruhegehalts jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts…
- BAG, 08.12.2010, 10 AZR 671/09 - Rechtsbindungswille des Arbeitgebers ist bei Verknüpfung von Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag bei ohne weitere Vorbehalte erfolgenden…
- BAG, 20.04.2011, 5 AZR 191/10 - Formale Anforderungen an einen Widerrufsvorbehalt - Ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen - Inhaltskontrolle
- BAG, 13.04.2010, 9 AZR 113/09 - Bindungswirkung bei Mängel im Tatbestand des Berufungsurteils - Inhaltskontrolle eines Widerrufsvorbehalts (Dienstwagenüberlassung)
- BAG, 25.08.2010, 10 AZR 275/09 - Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen - Versetzungsvorbehalt in Allgemeine Geschäftsbedingungen - Klagemöglichkeiten des Arbeitgebers - Begriff der Versetzung -…
- BAG, 21.03.2012, 5 AZR 651/10 - Entschädigung für entgangene Privatnutzung eines Dienstwagens - Nutzung eines Dienstwagens - Inhaltskontrolle einer Vertragsklausel
- BAG, 13.12.2011, 3 AZR 791/09 - Weiterbildungskosten - Auslegung einer Rückzahlungsklausel nach AGB-Recht - Rückzahlungspflicht bei Arbeitnehmerkündigung - Unklarheitenregel - Angemessenheitsprüfung
- BAG, 14.09.2011, 10 AZR 526/10 - Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch einen vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalt bezüglich Sonderzahlung
- BAG, 19.01.2011, 3 AZR 621/08 - Klausel bzgl. der Pflicht eines Arbeitnehmers zur Erstattung der Kosten der Ausbildung bei Ausscheiden vor dem Abschluss der Ausbildung auf eigenen Wunsch oder aus…
- BAG, 23.09.2010, 8 AZR 897/08 - Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede bei vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Übersicherung
- BAG, 13.04.2010, 9 AZR 36/09 - Inhaltskontrolle einer Versetzungsklausel
- BAG, 17.07.2012, 1 AZR 476/11 - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung - Möglichkeit der Einstellung von ausschließlich in Hinblick auf den Bestand des…
- BAG, 07.07.2011, 6 AZR 151/10 - Widerruf einer tariflichen Leistungszulage an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber - Ausübung des tariflichen Widerrufsrechts
- BAG, 22.07.2010, 6 AZR 847/07 - Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen anhand der §§ 305 ff. BGB
- BAG, 16.02.2010, 3 AZR 181/08 - Inhaltskontrolle einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf Versorgungsrichtlinien in der betriebliche Altersversorgung [Überraschende Klausel, Transparenzgebot]
- BAG, 28.06.2012, 6 AZR 217/11 - Inhaltskontrolle eines Arbeitsvertrags (Kirchliches Arbeitsvertragsrecht) - Reichweite einer dynamischen Bezugnahmeklausel im kirchlichen Arbeitsvertrag (Verweisung…
- BAG, 19.04.2012, 6 AZR 691/10 - Möglichkeit der Anrechnung von Stufensteigerungen oder allgemeine tarifliche Entgelterhöhungen auf eine außertarifliche Funktionszulage Schreibdienst - Anrechenbarkeit…
- BAG, 14.12.2011, 5 AZR 457/10 - Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft entsprechend dem pro-rata-temporis-Grundsatz - Diskriminierungsvebot - Sonstige Benachteiligung
- BAG, 18.05.2011, 10 AZR 206/10
- BAG, 14.12.2010, 3 AZR 898/08 - Arbeitgeber ist zur Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung und Jahressonderzuwendung nach den Grundsätzen für Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet…
