§ 2 AGFGO LSA, Gerichtsbezirk und Bezeichnung
(1) Der Bezirk des Finanzgerichts umfasst das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.
(2) Das Gericht führt die Bezeichnung "Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt".
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(1) Der Bezirk des Finanzgerichts umfasst das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.
(2) Das Gericht führt die Bezeichnung "Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt".