§ 299 ZPO, Akteneinsicht; Abschriften
(1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen.
(2) Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
(3) 1Werden die Prozessakten elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle Akteneinsicht durch Erteilung eines Aktenausdrucks, durch Wiedergabe auf einem Bildschirm oder Übermittlung von elektronischen Dokumenten. 2Nach dem Ermessen des Vorsitzenden kann Bevollmächtigten, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, der elektronische Zugriff auf den Inhalt der Akten gestattet werden. 3Bei einem elektronischen Zugriff auf den Inhalt der Akten ist sicherzustellen, dass der Zugriff nur durch den Bevollmächtigten erfolgt. 4Für die Übermittlung ist die Gesamtheit der Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und gegen unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.
(4) Die Entwürfe zu Urteilen, Beschlüssen und Verfügungen, die zu ihrer Vorbereitung gelieferten Arbeiten sowie die Dokumente, die Abstimmungen betreffen, werden weder vorgelegt noch abschriftlich mitgeteilt.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 06.10.2011, 6 AZR 172/10 - Darlegung eines hypothetischen Sieges des auf eine Schadensersatzzahlung des Insolvenzverwalters klagenden Arbeitnehmers bei tatsächlichem Abschluss eines Vergleichs…
- BGH, 10.05.2010, II ZB 14/09 - Anfechtungsklagen verschiedener Kläger gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss als bis zu ihrer Verbindung gem. § 246 Abs. 3 S. 6 Aktiengesetz (AktG) selbstständige…
- BGH, 06.04.2011, IV ZR 232/08 - Unmittelbarer Veranlasser der Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle ist Schuldner einer erhobenen Aktenversendungspauschale - Anwendbarkeit des § 10…
- BGH, 12.11.2009, IX ZR 152/08 - Hemmung der Verjährung durch im Vorprozess erklärte Streitverkündung - Verpflichtung eines Korrespondenzanwalts und Verkehrsanwalts zur Überprüfung der Erfüllung der…
- BGH, 08.12.2011, IX ZR 204/09 - Reichweite einer Verjährungsunterbrechung wegen einer Streitverkündung in einem Bauprozess
- BGH, 07.02.2011, AnwZ (B) 13/10 - Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem Verfahren über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird für…
- BGH, 17.09.2009, IX ZR 164/07 - Erinnerung gegen die Entscheidung eines Urkundsbeamten
- BGH, 06.03.2012, XI ZB 31/11 - Hinderung an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch die Behandlung der Akteneinsichtsgesuche
- BGH, 14.02.2012, X ZR 114/11 - Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht in einem Patentnichtigkeitsverfahren
- Akteneinsicht
- Elektronische Justizkommunikation
- Art. 98 EGStGB, Zivilprozessordnung
- § 39 EGZPO
- § 84 EnWG, Akteneinsicht
- § 13 FamFG, Akteneinsicht
- § 72 GWB, Akteneinsicht
- § 81 HessVwVG, Übergangsvorschriften
- § 57 WpÜG, Akteneinsicht
