§ 28 SGB IX, Stufenweise Wiedereingliederung
Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen entsprechend dieser Zielsetzung erbracht werden.
Zu § 28: Vgl. RdSchr. 01g Zu § 28 SGB IX Tit. 1.
Zitierungen dieses Dokuments
- BSG, 20.10.2009, B 5 R 44/08 R - Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X bei Krankengeldzahlung während stufenweiser Wiedereingliederung nach stationärer orthopädischer Maßnahme zur medizinischen…
- BSG, 20.10.2009, B 5 R 22/08 R - Erstattungsanspruch nach § 102 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB ) bei Krankengeldzahlung während stufenweiser Wiedereingliederung nach stationärer orthopädischer…
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- § 51 SGB IX, Weiterzahlung der Leistungen
