§ 27a HmbRiG
Hamburgisches Richtergesetz (HmbRiG)
Hamburgisches Richtergesetz (HmbRiG)
Landesrecht Hamburg
Zweiter Abschnitt – Richterwahl
§ 27a HmbRiG – Stellenausschreibungen
Zu besetzende freie Richterstellen werden ausgeschrieben. Für die Ausschreibung der Neueinstellungen genügt ein allgemein zugänglicher Hinweis im Internet.