§ 27 SGB XII, Leistungsberechtigte
Neugefasst durch G vom 24. 3. 2011 (BGBl I S. 453).
(1) Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
(2) 1Eigene Mittel sind insbesondere das eigene Einkommen und Vermögen. 2Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen. 3Gehören minderjährige unverheiratete Kinder dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils an und können sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht bestreiten, sind vorbehaltlich des § 39 Satz 3 Nummer 1 auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu berücksichtigen.
(3) 1Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen geleistet werden, die ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, jedoch einzelne erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können. 2Von den Leistungsberechtigten kann ein angemessener Kostenbeitrag verlangt werden.
Zitierungen dieses Dokuments
- BFH, 04.02.2010, X R 10/08 - Minderung der Einkünfte und des Einkommens durch Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung - Verfassungsrechtliche Verpflichtung des…
- BSG, 06.03.2012, B 1 KR 24/10 R - Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für ein Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem Zusatznutzen gegenüber Kosmetika
- BSG, 06.10.2010, B 12 KR 25/09 R - Versicherungspflicht eines sozialhilfebedürftigen Nicht-EU-Ausländers in der gesetzlichen Krankenversicherung
- BFH, 16.02.2011, X R 10/10 - Abschaffung der Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ist mit dem subjektiven Nettoprinzip vereinbar
- BSG, 21.12.2011, B 12 KR 22/09 R - Beitragspflicht von Leistungen des Grundsicherungsträgers in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Sicherstellung des bedarfsgerechten Aufenthalts in einer…
- BGH, 24.02.2010, IV ZR 7/09 - Anspruch auf Nichtanwendung der Ruhensvorschrift des § 41 Abs. 5 Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) auf eine Witwerrente - Einschränkung der…
- BSG, 09.06.2011, B 8 SO 20/09 R - Anspruch auf Sozialhilfe - Anrechnung von Arbeitslosengeld II als Partnereinkommen auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in einer gemischten…
- BSG, 15.11.2012, B 8 SO 25/11 R - Anspruch auf Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für die Räumung einer Wohnung
- BSG, 09.06.2011, B 8 SO 3/10 R - Anspruch auf Sozialhilfe - Gewährung einer einmaligen Beihilfe zur Beschaffung eines Fernsehgerätes
- BSG, 16.12.2010, B 8 SO 7/09 R - Sozialhilfeempfänger haben (seit 1.1.2004) keinen Anspruch auf Übernahme der von ihnen selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur individuellen…
- BGH, 23.06.2010, XII ZR 170/08 - Kindergeldbezug für ein behindertes oder pflegebedürftiges Kind als Voraussetzung für einen pauschalierten Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 2 Sozialgesetzbuch…
- BSG, 06.10.2011, B 9 SB 7/10 R - Schwerbehinderter hat Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr - Anspruch schwerbehinderter Menschen auf unentgeltliche Beförderung -…
- BSG, 02.02.2010, B 8 SO 21/08 R - Anspruch auf Sozialhilfe - Beteiligtenfähigkeit einer Stadt als Behörde des für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständigen Landkreises im sozialgerichtlichen…
- BGH, 25.10.2012, VII ZB 12/10 - Berücksichtigung der für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des einem Schuldner pfandfrei zu…
- Sozialhilfe
- Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialhilfe - Laufende Leistungen
- § 7 AGSGB XII, Beteiligung von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden an den Aufwendungen der Landkreise
- Anlage 1 AllGO LSA
- § 27a BVG, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
