§ 27 EnergieStG, Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt
(1) Energieerzeugnisse der Unterpositionen 2710 19 41 bis 2710 19 99 der Kombinierten Nomenklatur dürfen steuerfrei verwendet werden in Wasserfahrzeugen
- 1.für die Schifffahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt,
- 2.bei der Instandhaltung von Wasserfahrzeugen nach Nummer 1 und
- 3.bei der Herstellung von Wasserfahrzeugen.
Dies gilt für Energieerzeugnisse der Unterpositionen 2710 19 41 bis 2710 19 49 der Kombinierten Nomenklatur nur, wenn sie ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
(2) Flugbenzin der Unterposition 2710 11 31 der Kombinierten Nomenklatur, dessen Researchoktanzahl den Wert von 100 nicht unterschreitet, und Flugturbinenkraftstoff der Unterposition 2710 19 21 der Kombinierten Nomenklatur dürfen steuerfrei verwendet werden in Luftfahrzeugen
- 1.für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt,
- 2.bei der Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Nummer 1 sowie
- 3.bei der Entwicklung und Herstellung von Luftfahrzeugen.
(3) Die in Absatz 2 genannten Energieerzeugnisse dürfen steuerfrei verwendet werden in für Luftfahrzeuge bestimmten Triebwerken und Motoren bei deren Entwicklung und Herstellung.
Zitierungen dieses Dokuments
- BFH, 06.11.2012, VII R 33/09 - Mineralölsteuerermäßigung für die Beförderung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Mitarbeitern eines Unternehmens - Begriff der privaten nichtgewerblichen…
- BFH, 17.07.2012, VII R 21/09 - Voraussetzungen der Befreiung eines Luftfahrtunternehmens von der Mineralölsteuer für Luftfahrtbetriebsstoffe - Begriff der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt i.S.…
- BFH, 17.07.2012, VII R 26/09 - Mineralölsteuerbefreiung eines Vercharterers von Flugzeugen
- BFH, 21.01.2013, VII B 44/12 - Beschwerde eines gemeinnützigen Vereins zur Erhaltung eines historischen Segelschiffs gegen die Festsetzung von Energiesteuer für Treibstoff zur Verwendung für…
- BFH, 07.08.2012, VII R 15/09 - Mineralölsteuerbefreiung der Vercharterung von Flugzeugen im Werkverkehr
- BFH, 17.07.2012, VII R 14/09 - Mineralölsteuerbefreiung der Vercharterung von Flugzeugen im Werkverkehr
- BFH, 17.07.2012, VII R 28/09 - Mineralölsteuerbefreiung der Vercharterung von Flugzeugen im Werkverkehr
- BFH, 30.05.2012, VII B 15/11 - Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Betriebsmittel in der Schifffahrt
- § 7 EnergieStG, Lager für Energieerzeugnisse
- § 21 EnergieStG, Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse
- § 44 EnergieStG, Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
- § 52 EnergieStG, Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt
- § 66 EnergieStG, Ermächtigungen
- § 67 EnergieStG, Anwendungsvorschriften
