§ 276 FamFG, Verfahrenspfleger
(1) 1Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. 2Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn
- 1.
von der persönlichen Anhörung des Betroffenen nach § 278 Abs. 4 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 abgesehen werden soll oder
- 2.
Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen oder die Erweiterung des Aufgabenkreises hierauf ist; dies gilt auch, wenn der Gegenstand des Verfahrens die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.
(2) 1Von der Bestellung kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 abgesehen werden, wenn ein Interesse des Betroffenen an der Bestellung des Verfahrenspflegers offensichtlich nicht besteht. 2Die Nichtbestellung ist zu begründen.
(3) Wer Verfahrenspflegschaften im Rahmen seiner Berufsausübung führt, soll nur dann zum Verfahrenspfleger bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Verfahrenspflegschaft bereit ist.
(4) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Betroffenen von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden.
(5) Die Bestellung endet, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird, mit der Rechtskraft der Endentscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens.
(6) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer derartigen Maßnahme sind nicht selbständig anfechtbar.
(7) Dem Verfahrenspfleger sind keine Kosten aufzuerlegen.
Zitierungen dieses Dokuments
Urteile
- BFH, 15.06.2010, VIII R 14/09 - Erzielung von Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit durch eine als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin tätige Volljuristin ohne anwaltliche Zulassung
- BGH, 04.04.2012, XII ZB 447/11 - Anspruch auf Erhöhung der einem Berufsbetreuer zustehenden Vergütung im Falle einer an einer Sparkassenakademie absolvierten Ausbildung zum Sparkassenbetriebswirt
- BGH, 22.08.2012, XII ZB 474/11 - Erhebung der Einrede der Verjährung durch einen Verfahrenspfleger für einen Betreuten
- BGH, 04.08.2010, XII ZB 167/10 - Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen aufgrund der Möglichkeit der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten -…
- BGH, 22.07.2009, XII ZR 77/06 - Erlass eines Grundurteils bei Verbund einer Leistungsklage auf bezifferten Schadensersatz mit dem Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines…
- BGH, 28.09.2011, XII ZB 16/11 - Zulässigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen gemäß § 276 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FamFG bei Möglichkeit der Anordnung einer Betreuung in allen…
- BGH, 29.06.2011, XII ZB 19/11 - Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Verfahren auf Aufhebung der Betreuung
