§ 26 AufenthG, Dauer des Aufenthalts
(1) 1Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindestens 18 Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. 2In den Fällen des § 25 Abs. 1 und 2 wird die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt, in den Fällen des § 25 Abs. 3 für mindestens ein Jahr. 3Die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 4a und 4b werden für jeweils sechs Monate erteilt und verlängert; in begründeten Fällen ist eine längere Geltungsdauer zulässig.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis darf nicht verlängert werden, wenn das Ausreisehindernis oder die sonstigen einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden Gründe entfallen sind.
(3) Einem Ausländer, der seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemäß § 73 Abs. 2a des Asylverfahrensgesetzes mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme nicht vorliegen.
(4) 1Im Übrigen kann einem Ausländer, der seit sieben Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 9 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. 2§ 9 Abs. 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend. 3Die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens wird abweichend von § 55 Abs. 3 des Asylverfahrensgesetzes auf die Frist angerechnet. 4Für Kinder, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, kann § 35 entsprechend angewandt werden.
Zu § 26: Geändert durch G vom 22. 11. 2011 (BGBl I S. 2258).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 09.12.2009, 2 BvR 1957/08 - Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Kindergeld für einen vorübergehend aufgrund eines Abschiebestopps in Deutschland geduldeten Ausländer gem. § 62 Abs. 2…
- BSG, 03.12.2009, B 10 EG 7/08 R - Anspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer auf Bundeserziehungsgeld - Erfüllung zusätzlicher, über die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit hinausgehender…
- BVerwG, 16.08.2011, BVerwG 1 C 12.10 - Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Ausnahme von der…
- BVerwG, 13.04.2010, BVerwG 1 C 10.09 - Zugrundelegung der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts bei der gerichtlichen…
- BFH, 21.10.2010, III R 4/09 - Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld - Verfassungsmäßigkeit der Neufassung von § 62 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) sowie der…
- BSG, 03.12.2009, B 10 EG 5/08 R - Anspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer auf Bundeserziehungsgeld nur bei der Erfüllung zusätzlicher, über die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit…
- BVerwG, 16.11.2010, BVerwG 1 C 21.09 - Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers i.S.v. § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Decken des eigenen Bedarfs mit seinem Erwerbseinkommen und…
- BVerwG, 16.08.2011, BVerwG 1 C 4.10 - Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der…
- BVerwG, 11.01.2011, BVerwG 1 C 22.09 - Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe als abtrennbarer eigenständiger Streitgegenstand gegenüber sonstigen Ansprüchen auf Erteilung einer…
- BFH, 21.06.2010, III B 133/09 - Divergenz durch Abweichen von der Rechtsprechung anderer Finanzgerichte im Fall abweichender Sachverhalte hinsichtlich des Anspruchs auf Kindergeld bei Besitz einer…
- BVerwG, 30.03.2010, BVerwG 1 C 6.09 - Berechnung von Aufenthaltszeiten bzw. Fiktionszeiten i.R.d. Beantragung einer Niederlassungserlaubnis - Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus…
- BVerwG, 22.05.2012, BVerwG 1 C 6.11 - Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines assoziationsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts
- BVerwG, 17.11.2011, BVerwG 10 C 13.10 - Kriterien zur Beurteilung der erforderlichen Gefahrendichte i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG
- BVerwG, 10.11.2009, BVerwG 1 C 24.08 - Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit sieben Jahren als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Rechtsfolgen einer Unterbrechung des…
- BFH, 27.01.2010, III B 56/09 - Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BVerwG, 13.09.2011, BVerwG 1 C 17.10 - Anrechnung der Zeitdauer der zwischenzeitlichen Duldung vor Abschluss des Asylverfahrens auf die für die Aufenthaltserlaubnis relevante Zeitspanne i.R. der…
- BVerwG, 26.10.2010, BVerwG 1 C 19.09 - Eigenständige Bedeutung der beiden negativen Tatbestandsmerkmale in dem Ausschlussgrund des § 104a Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Widerlegbare…
- BVerwG, 09.06.2009, BVerwG 1 C 7.08 - Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum durch einen Ausländer bei schutzwürdigem Interesse - Hinreichend…
- BVerwG, 05.06.2012, BVerwG 10 C 4.11 - Ausschluss des Widerrufs einer Flüchtlingsanerkennung aufgrund der Fristversäumung des § 73 Abs. 2 Buchst. a), Abs. 7 AsylVfG durch das Bundesamt
- BVerwG, 19.10.2011, BVerwG 5 C 28.10 - Voraussetzungen für die Anrechnung der gesamten Aufenthaltszeit eines Asylfolgeverfahrens bis zum erfolgreichen Abschluss als rechtmäßiger Aufenthalt i.S.d. § 4…
