§ 267 ZPO, Vermutete Einwilligung in die Klageänderung
Die Einwilligung des Beklagten in die Änderung der Klage ist anzunehmen, wenn er, ohne der Änderung zu widersprechen, sich in einer mündlichen Verhandlung auf die abgeänderte Klage eingelassen hat.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 09.09.2010, 2 AZR 714/08 - Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB infolge Anwendungsvorrangs des Unionsrechts bei Kündigungen nach dem 02.12.2006
- BAG, 19.08.2010, 8 AZR 315/09 - Präklusionswirkung eines Teilurteils - Berücksichtigung durch das Revisionsgericht von Amts wegen - Schadensersatz wegen Verletzung des Anspruchs auf…
- BAG, 22.07.2010, 8 AZR 1012/08 - Grenzen der Überprüfbarkeit der Feststellung eines verpönten Merkmals i.S.d. § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch das Revisionsgericht - Feststellung…
- BAG, 09.09.2010, 2 AZR 715/08 - Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB infolge Anwendungsvorrangs des Unionsrechts bei Kündigungen nach dem 02.12.2006
- BGH, 25.10.2012, IX ZR 207/11 - Umfassen eines aus einer fehlenden behördlichen Erlaubnis gegebenen deliktischen Anspruchs eines Anlegers vom Streitgegenstand einer Klage eines Anlegers aus einer…
- BGH, 22.03.2011, II ZR 206/09 - Gesellschafter einer GbR hat gegen den die Abwicklung betreibenden Mitgesellschafter einen Anspruch auf Rechnungsabschluss samt Rechnungslegung ohne Kenntnis der…
- BGH, 23.02.2011, XII ZR 59/09 - Möglichkeit der Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit durch einen sozialhilferechtlichen Leistungsträger - Folgen einer Mitteilung vor dem 1.…
- BGH, 17.09.2010, V ZR 5/10 - Herbeiführung eines Parteiwechsels durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung
- BGH, 29.12.2009, IV ZR 1/08 - Ablehnung der Zulassung einer Hilfsaufrechnung aufgrund fehlender Sachdienlichkeit
- Klageänderung
