§ 266 BGB, Teilleistungen
Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 14.02.2012, 3 AZB 59/11 - Anpassung einer Betriebsrente - Titulierungsinteresse des Leistungsempfängers - Bemessung des Streitwerts nach der vollen geschuldeten Betriebsrente - Kosten bei…
- BGH, 23.06.2009, VI ZR 232/08 - Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung…
- BGH, 04.02.2011, V ZR 132/10 - Pflichten des Grundschuldgläubigers bei der Ablösung einer in der Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebenenen Grundschuld - Verpflichtung zur…
- BGH, 16.07.2010, V ZR 215/09 - Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung mit einer Gegenforderung bei vollständiger Ablösung des Duldungsanspruchs oder gleichzeitiger Zahlung des fehlenden Betrags
- BGH, 14.10.2009, VIII ZR 272/08 - Vorliegen einer Vertragsstrafe i.S.d. § 555 BGB bei Vereinbarung der Räumung einer Mietsache im Falle eines Mietrückstandes i.R.e. vorher geschlossenen…
- BGH, 29.09.2011, V ZB 161/11 - Ansatz einer Hebegebühr für die Prüfung der Umschreibungsreife des Grundbuchs durch den Notar
- BGH, 01.06.2010, VI ZR 346/08 - Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung, Betrugs und Untreue aus abgetretenem Recht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -…
- Teilleistung
- Sukzessivlieferungsvertrag
