§ 25 BestattG LSA, Satzung, Benutzungsordnung
(1) Die Gemeinden regeln die Benutzung ihrer Friedhöfe durch Satzung. Die Satzung enthält Vorschriften insbesondere über die Art, Ruhezeit, Gestaltung und Unterhaltung der Grabstätten sowie die Benutzung der Bestattungseinrichtungen einschließlich der Erhebung von Gebühren.
(2) Für Satzungen oder Benutzungsordnungen der Träger kirchlicher Friedhöfe gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend.
