§ 252 StGB, Räuberischer Diebstahl
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 04.05.2011, 2 BvR 2365/09 - Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung - Rechtfertigung des in der Sicherungsverwahrung liegenden schwerwiegenden…
- BGH, 28.07.2009, 4 StR 255/09 - Annahme eines vollendeten Betrugs in den Fällen des Selbstbedienungstankens - Betrugsversuch im Falle des Nichtwahrnehmens des Betankens eines Fahrzeugs durch das…
- BGH, 22.11.2012, 1 StR 378/12 - Erforderlicher enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Diebstahl und dem Einsatz von Raubmitteln zur Beutesicherung für einen räuberischen Diebstahl i.S.d. § 252…
- BGH, 13.04.2011, 4 StR 130/11 - Auf die Revision des Angeklagten hin hat sich der Angeklagte wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls schuldig gemacht und nicht wegen schwerer räuberischer…
- BGH, 06.07.2010, 3 StR 180/10 - Nehmen eines Mobiltelefons aus der Hand des Gewahrsamsinhabers gegen dessen Willen als Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams - Unterschlagung durch Wegnahme…
- BGH, 17.02.2010, 3 StR 10/10 - Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung bzw. eines schweren Raubes bei Besprühen des Gesichts des Opfers mit Glasreinigungsmittel
- BGH, 16.07.2009, 4 StR 241/09 - Auslegung des Merkmals "bei der Tat" i.S.v. § 177 Abs. 4 Nr. 2a Strafgesetzbuch (StGB)
- Raub
- BGH, 09.04.2013, 5 StR 58/13 - Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßregel bei einer mehr als drei Jahre zurück liegenden Tat
- § 74 GVG, Zuständigkeit in Strafsachen
- § 7 JGG, Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 80 JGG, Privatklage und Nebenklage
- § 66a StGB, Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- § 68c StGB, Dauer der Führungsaufsicht
- § 316a StGB, Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
- § 397a StPO
