§ 248a StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 10.06.2010, 2 AZR 541/09 - Fristloste Kündigung wegen Aneignung von Flaschenpfand in Höhe von 1,30 EUR ohne Abmahnung - Kaisers Tengelmann AG - Fall Emmely
- BGH, 23.02.2010, 1 StR 623/09 - Bestechlichkeit und Untreue eines als Aufsichtsperson für eine Spielbank eingesetzten Mitarbeiters eines Finanzamts durch Entnahme von steuerverhafteten…
- BGH, 28.07.2009, 4 StR 254/09 - Vollendeter Betrug bei fehlendem Bemerken des Betankens des Fahrzeugs durch das Kassenpersonal - Voraussetzungen für das Vorliegen eines vollendeten Betruges in den…
- BVerwG, 13.12.2012, BVerwG 2 WD 29.11 - Mildernde Berücksichtigung des geringen Werts eines Zugriffsobjekts bei einem Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften
- BGH, 12.07.2011, 1 StR 312/11 - Begründetheit der Revision eines Angeklagten im Falle des Fehlens eines Rechtsfehlers zum Nachteil eines Angeklagten
- Antragsdelikte
- Diebstahl
- Art. 19 EGStGB, Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
- Anlage 1 HmbSÜGG, Anlage (zu § 34 Absatz 2 Satz 2)
- § 248c StGB, Entziehung elektrischer Energie
- § 257 StGB, Begünstigung
- § 259 StGB, Hehlerei
- § 263 StGB, Betrug
- § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen
- § 266 StGB, Untreue
- § 266b StGB, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten
