§ 243b SGB VI, Wartezeit
Die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
- 1.Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und
- 2.Altersrente für Frauen.
Informationen zur Suche erhalten Sie hier in der Hilfe.
Die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf