§ 23 StGB, Strafbarkeit des Versuchs
(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, dass der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 11.08.2011, 4 StR 267/11 - Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit bei Begehung von Diebstählen in einem besonders schweren…
- BGH, 15.02.2011, 1 StR 676/10 - Vollendung einer Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg bei einer Entdeckung von Arzneimitteln im Ausland i.R.e. Zollkontrolle - Absprache zwischen einer…
- BVerfG, 16.11.2010, 2 BvL 12/09 - Konkrete Normenkontrolle hinsichtlich § 306b Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Verfassungsmäßigkeit der Rechtsfolge einer besonders schweren Brandstiftung gem. §…
- BVerfG, 23.03.2010, 2 BvR 334/10 - Prüfung einschlägiger einfachrechtlicher Bestimmungen im Auslieferungsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht bei Beruhen der Entscheidung auf sachfremden und…
- BGH, 15.07.2010, 4 StR 164/10 - Unterschlagung bei Unterlassen der Rückgabe einer Lohnsteuerkarte - Vermögensbetreuungspflicht eines Arbeitgebers wegen der Pflicht zur Entrichtung vermögenswirksamer…
- BFH, 17.05.2011, VIII R 31/08 - Eintritt der Straffreiheit nach § 1 Abs. 1 StraBEG nur im Falle einer Vollendung der mit der strafbefreienden Erklärung offenbarten Steuerhinterziehung im Zeitpunkt…
- BGH, 10.11.2010, 2 StR 320/10 - Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillens
- BGH, 28.07.2010, 1 StR 332/10 - Abstellen auf die Tätervorstellung für den Eintritt der Regelwirkung der Regelbeispiele besonders schwerer Steuerhinterziehung bei der versuchten Steuerhinterziehung
- BGH, 10.06.2010, 4 StR 73/10 - Freiwilliger Rücktritt bei versuchter Erpressung von Kunden einer Bank mit Bankbelegen über nicht ordnungsgemäß in Deutschland versteuerte Zinserträge und Anlagegewinne
- BGH, 19.01.2010, StB 27/09 - Eröffnung des Hauptverfahrens i.R.e. Anklage wegen einer geheimdienstlichen Agententätigkeit für den Geheimdienst einer fremden Macht gegen die Bundesrepublik Deutschland…
- BGH, 13.01.2010, 2 StR 439/09 - Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei Verabredung mehrerer Verbrechen i.S.d. § 30 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme tateinheitlicher Begehung von in…
- BGH, 14.12.2009, NotSt (B) 2/09 - Vorläufige Amtsenthebung eines Notars nach Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens
- BVerwG, 27.03.2012, BVerwG 2 WD 16.11 - Ergänzung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils durch eigene Ermittlungen der Truppendienstkammer - Erforderlichkeit von weiteren…
- BVerwG, 16.06.2011, BVerwG 2 WD 11.10 - Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Täuschung des Dienstherrn zwecks Erhalts einer ungerechtfertigten Zuwendung - Prüfungsschema im Zusammenhang…
- BGH, 22.01.2013, 1 StR 416/12 - Vorliegen eines Computerbetrugs bei Abbuchungsauftragslastschrift
- BGH, 13.11.2012, 3 StR 364/12 - Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 259 Abs. 1 StGB i.R.d. Einbaus von gestohlenen Solarmodulen in eine Photovoltaikanlage
- BGH, 25.10.2012, 4 StR 346/12 - Starten eines Pkws mit Tötungsabsicht zum Überfahren einer Person als unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung des Tatbestandes
- BGH, 10.01.2012, 4 StR 632/11 - Unterschlagung oder Betrug bei Absicht eines Angeklagten hinsichtlich der Erlangung von Benzin ohne Bezahlung
- BGH, 28.09.2010, 3 StR 261/10 - Strafbarkeit wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zum Nachteil einer Fahrlehrerversicherung, Brandstiftung und Versicherungsmissbrauchs - Hinweispflicht des Gerichts…
- BGH, 17.06.2010, 5 StR 206/10 - Strafzumessung bei erheblicher Alkoholisierung im Tatzeitpunkt
