§ 239b StGB, Geiselnahme
(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (§ 226) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) § 239a Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 04.04.2012, 2 StR 70/12 - Voraussetzungen für die Verklammerung einer Nötigung und einer gefährlichen Körperverletzung durch eine Freiheitsberaubung zur Tateinheit
- BGH, 21.06.2011, 2 StR 189/11 - Voraussetzungen für die Verklammerung von Sexualdelikten zur Tateinheit bei andauernder Freiheitsberaubung
- BGH, 08.12.2010, 2 StR 453/10 - Prüfung einer Geiselnahme i.S.d. § 239b Abs. 1 2. Halbs. Strafgesetzbuch (StGB) bei einer späteren Entschlussfassung zur Ausübung von Geschlechtsverkehr noch während…
- BGH, 11.08.2010, 2 StR 128/10 - Änderung eines Schuldspruchs wegen Geiselnahme aufgrund eines mangelnden Nachweises der erforderlichen qualifizierten Nötigungsabsicht im Zeitpunkt des Weglockens des…
- BGH, 05.08.2010, 3 StR 210/10 - Prüfung einer Geiselnahme i.S.d. § 239b Strafgesetzbuch (StGB) bei einer Wechselhaftigkeit zwischen den dem Opfer gegenüber geäußerten qualifizierten und…
- BGH, 22.07.2010, 3 StR 156/10 - Tateinheitlich zusammentreffende Fälle der besonders schweren Vergewaltigung im Falle der mehrfachen Verwirklichung des Vergewaltigungstatbestands im Wege…
- BGH, 19.11.2009, 3 StR 87/09 - Konkurrenzverhältnisse zwischen in einem Tatzeitraum von mehreren Monaten zum Nachteil vier verschiedener Opfer begangenen Taten - Anforderungen an das Vorliegen einer…
- BGH, 14.03.2012, 2 StR 547/11 - Rechtswidrigkeit eines erstrebten Vermögensvorteils als normatives Tatbestandsmerkmal
- BGH, 01.06.2011, 2 StR 90/11 - Annahme einer Tateinheit bei mehreren, sich über 10 Stunden hinziehenden unterschiedlich intensiven körperlichen Angriffen
- BGH, 01.06.2011, 2 StR 90/11 - Annahme einer Tateinheit bei mehreren, sich über 10 Stunden hinziehenden unterschiedlich intensiven körperlichen Angriffen
- BGH, 04.05.2011, 2 StR 26/11 - Mangels ausreichender Beweiswürdigung bzgl. einer möglichen Strafbarkeit u.a. wegen Geiselnahme ist das Gericht seiner Kognitionspflicht nicht nachgekommen
- BGH, 22.09.2009, 4 StR 382/09 - "Andere Waffe" als Waffe im nichttechnischen Sinn i.R.e. besonders schweren Falls der Geiselnahme
- BGH, 01.07.2009, AK 11/09 - Voraussetzungen für die Fortdauer einer Untersuchungshaft gem. § 121 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)
- BGH, 18.09.2012, 3 StR 348/12 - Floskelhafte Begründung eines Adhäsionsausspruchs hinsichtlich der Höhe einer Schmerzensgeldforderung
- Art. 6a BayVSG, Einsatz technischer Mittel im Schutzbereich des Art. 13 Grundgesetz
- § 3 BbgJAO, Prüfungsstoff
- § 38a EGGVG
- Art. 19 EGStGB, Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
- § 3 G 10, Voraussetzungen
- § 74 GVG, Zuständigkeit in Strafsachen
