§ 222 ZPO, Fristberechnung
(1) Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
(3) Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 18.07.2012, 7 ABR 21/11 - Anfechtung einer Betriebsratswahl - Verletzung der Prüfpflicht - Erweiterung der Kandidatenliste nach Einbringung von Stützunterschriften
- BAG, 24.08.2011, 8 AZN 808/11 - Fristablauf an gesetzlichen Feiertagen - Fronleichnam als gesetzlicher Feiertag in Thüringen (Erfurt)
- BAG, 07.07.2011, 2 AZR 38/10 - Zurechnung einer Fristversäumnis an einen Rechtsanwalt trotz konkreter Einzelanweisung an den Büromitarbeiter
- BAG, 17.01.2012, 3 AZR 572/09 - Zulässigkeit einer Revision - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Anwaltsverschulden (Organisationsverschulden) - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 22.03.2011, II ZB 19/09 - Anforderungen an die Organisation einer wirksamen Fristenkontrolle eines Prozessbevollmächtigten - Pflicht zur Eintragung eines beantragten Fristendes bei oder alsbald…
- BGH, 20.01.2011, IX ZB 214/09 - Fristbeginn zur Einlegung der Berufung für eine im Ausland wohnhafte, nicht anwaltlich vertretene Partei bei Fehlen einer wirksamen Urteilszustellung
- BGH, 16.07.2009, IX ZR 118/08 - Befreiung des Leistenden bei Kenntnis von der Verfahrenseröffnung i.R.e. Insolvenzverfahrens - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Übergang der Beweislast hinsichtlich der…
- BFH, 05.09.2012, II B 61/12 - Pflicht des Finanzgerichts zur Verlegung eines Verhandlungstermins wegen Erkrankung des Klägers
- BGH, 27.01.2011, III ZB 55/10 - Gewährleistung der zuverlässigen Anzeige der maßgeblichen Zeit bei Ermittlung der genauen Uhrzeit zum Zwecke der Wahrung der Frist allein durch die Anzeige des in der…
- BFH, 21.08.2009, IX B 69/09 - Zulässigkeit einer Beschwerde bei fehlender Begründung innerhalb der gesetzlichen Frist i.F.e. Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten
- BFH, 14.07.2009, VIII R 22/08 - Wirksamkeit der Zustimmung zur Sprungsklage gem. § 45 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO)
- BGH, 17.02.2011, V ZB 310/10 - Entscheidung des Gerichts über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist
- BGH, 22.03.2011, AnwZ (Brfg) 7/11 - Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall - Frsitbeginn für eine Klage nach Zustellung eines Widerrufsbescheides
- BGH, 18.11.2009, XII ZB 152/09 - Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor erfolgter Rechtsverteidigung und Prozesskostenhilfeantragstellung
- BGH, 28.10.2009, IV ZB 10/09 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung - Fehlen der Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten bei…
- BVerfG, 19.05.2010, 1 BvR 1070/10 - Zurechenbarkeit einer Fristversäumnis bei Nichtzustellbarkeit eines fristwahrenden Schriftsatzes wegen feiertagsbedingt verstärkter Belegung eines gerichtlichen…
- BFH, 25.10.2011, II B 38/11 - Verschulden eines Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumnis trotz konkreter Einzelanweisung des Prozessbevollmächtigten an eine zuverlässige Bürokraft
- BFH, 23.09.2010, III R 64/09 - Wiedereinsetzungsantrag eines Rechtsanwaltes im Falle der Versäumung einer Einlegungsfrist durch einen in der Kanzlei beschäftigten Referendar infolge eines…
- BGH, 02.10.2012, XI ZB 12/12 - Mitteilungspflicht bzgl. des Eingangs einer Rechtsbeschwerde gegen einen Musterentscheid gegenüber den Beigeladenem
- BGH, 08.03.2012, IX ZB 219/11 - Ausschluss einer Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht im Falle einer zuvor getroffenen rechtskräftigen Kostengrundentscheidung
