§ 201 GVG, Zuständigkeit für die Entschädigungsklage; Verfahren
(1) 1Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. 2Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. 3Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche.
(2) 1Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten im ersten Rechtszug sind entsprechend anzuwenden. 2Eine Entscheidung durch den Einzelrichter ist ausgeschlossen. 3Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts findet die Revision nach Maßgabe des § 543 der Zivilprozessordnung statt; § 544 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.
(3) 1Das Entschädigungsgericht kann das Verfahren aussetzen, wenn das Gerichtsverfahren, von dessen Dauer ein Anspruch nach § 198 abhängt, noch andauert. 2In Strafverfahren, einschließlich des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage, hat das Entschädigungsgericht das Verfahren auszusetzen, solange das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
(4) Besteht ein Entschädigungsanspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe, wird aber eine unangemessene Verfahrensdauer festgestellt, entscheidet das Gericht über die Kosten nach billigem Ermessen.
Zu § 201: Angefügt durch G vom 24. 11. 2011 (BGBl I S. 2302), geändert durch G vom 6. 12. 2011 (BGBl I S. 2554).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 30.05.2012, 1 BvR 2292/11 - Notwendigkeit einer Ausschöpfung des Rechtswegs bei einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz wegen einer überlangen…
- BGH, 27.06.2012, III ZB 45/12 - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen nach §§ 198 ff. GVG durch das zuständige…
- BGH, 20.12.2012, III ZA 33/12 - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Einlegung eines unstatthaften Rechtsmittels
- BGH, 25.10.2012, III ZB 64/12 - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe durch ein Oberlandesgericht
- BFH, 12.03.2013, X S 12/13 (PKH) - Voraussetzungen für die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage wegen Verzögerung des Verfahrens ohne Erhebung einer Verzögerungsrüge und…
- BFH, 20.02.2013, X E 8/12 - Bemessung des Streitwerts einer Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer
- BGH, 08.11.2012, III ZA 27/12 - Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs
