§ 1 VermG, Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die
- a)entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt wurden;
- b)gegen eine geringere Entschädigung enteignet wurden, als sie Bürgern der früheren Deutschen Demokratischen Republik zustand;
- c)durch staatliche Verwalter oder nach Überführung in Volkseigentum durch den Verfügungsberechtigten an Dritte veräußert wurden;
- d)auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 9. Februar 1972 und im Zusammenhang stehender Regelungen in Volkseigentum übergeleitet wurden.
(2) Dieses Gesetz gilt des Weiteren für bebaute Grundstücke und Gebäude, die auf Grund nicht kostendeckender Mieten und infolgedessen eingetretener oder unmittelbar bevorstehender Überschuldung durch Enteignung, Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden.
(3) Dieses Gesetz betrifft auch Ansprüche an Vermögenswerten sowie Nutzungsrechte, die auf Grund unlauterer Machenschaften, zum Beispiel durch Machtmissbrauch, Korruption, Nötigung oder Täuschung von Seiten des Erwerbers, staatlicher Stellen oder Dritter, erworben wurden.
(4) Dieses Gesetz regelt ferner die Aufhebung der
- staatlichen Treuhandverwaltung über Vermögenswerte von Bürgern, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ohne die zum damaligen Zeitpunkt erforderliche Genehmigung verlassen haben;
- vorläufigen Verwaltung über Vermögenswerte von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) sowie von juristischen Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West), die Staatsorganen der Deutschen Demokratischen Republik durch Rechtsvorschrift übertragen wurde;
- Verwaltung des ausländischen Vermögens, die der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik übertragen wurde
(im Folgenden staatliche Verwaltung genannt) und die damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche der Eigentümer und Berechtigten.
(5) Dieses Gesetz schließt die Behandlung von Forderungen und anderen Rechten in Bezug auf Vermögenswerte gemäß den Absätzen 1 bis 4 ein.
(6) 1Dieses Gesetz ist entsprechend auf vermögensrechtliche Ansprüche von Bürgern und Vereinigungen anzuwenden, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihr Vermögen infolge von Zwangsverkäufen, Enteignungen oder auf andere Weise verloren haben. 2Zu Gunsten des Berechtigten wird ein verfolgungsbedingter Vermögensverlust nach Maßgabe des II. Abschnitts der Anordnung BK/O (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBl. für Groß-Berlin I S. 221) vermutet.
(7) Dieses Gesetz gilt entsprechend für die Rückgabe von Vermögenswerten, die im Zusammenhang mit der nach anderen Vorschriften erfolgten Aufhebung rechtsstaatswidriger straf-, ordnungsstraf- oder verwaltungsrechtlicher Entscheidungen steht.
(8) Dieses Gesetz gilt vorbehaltlich seiner Bestimmungen über Zuständigkeiten und Verfahren nicht für
- a)Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; Ansprüche nach den Absätzen 6 und 7 bleiben unberührt;
- b)vermögensrechtliche Ansprüche, die seitens der Deutschen Demokratischen Republik durch zwischenstaatliche Vereinbarungen geregelt wurden;
- c)Anteilrechte an der Altguthabenablösungsanleihe;
- d)Ansprüche von Gebietskörperschaften des beitretenden Gebiets gemäß Artikel 3 des Einigungsvertrages, soweit sie vom Kommunalvermögensgesetz vom 6. Juli 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 660) erfasst sind.
Zitierungen dieses Dokuments
Urteile
- BVerfG, 21.07.2010, 1 BvL 8/07 - Vereinbarkeit des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, S. 2 Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen (EntschG) mit dem Grundgesetz…
- BGH, 16.03.2012, V ZR 279/10 - Kriterien zum Ausschluss eines Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB bzgl. eines verfolgungsbedingt entzogenen Vermögensgegenstandes nach Rückerstattungsanordnung für das…
- BVerwG, 05.07.2012, BVerwG 8 C 15.11 - Zusammenhang zwischen der im Wege der strafrechtlichen Rehabilitierung aufgehobenen Vermögenseinziehung und der zum Zwecke der Wiedergutmachung begehrten…
- BVerwG, 05.07.2012, BVerwG 8 C 16.11 - Zusammenhang zwischen der im Wege der strafrechtlichen Rehabilitierung aufgehobenen Vermögenseinziehung und der zum Zwecke der Wiedergutmachung begehrten…
- BVerwG, 21.03.2011, BVerwG 3 B 70.10 - Aufhebung einer entschädigungslosen Enteignung der Gesellschaft im Wege der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung - Antragsberechtigung einer Gesellschaft im…
- BGH, 12.07.2012, III ZR 104/11 - Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden eines die Restitution begehrenden Antragstellers bzgl. Anmeldung von Ansprüchen auf Rückübertragung eines…
- BVerfG, 01.08.2012, 1 BvR 1184/09 - Enteignungsentschädigungsversprechen nach Besatzungsrecht als grundrechtlich geschützte Eigentumsposition - Übergang von Entschädigungsversprechen nach dem Recht…
- BVerfG, 16.09.2009, 1 BvR 2275/07 - Anspruch auf Einräumung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück im Rahmen der Restitution an Opfer der Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime nach…
- BVerwG, 04.04.2012, BVerwG 8 C 9.11 - Abstellen für die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes auf das Verpflichtungsgeschäft bei rechtsgeschäftlicher Verpflichtung eines Verfolgten zur…
- BVerwG, 19.12.2011, BVerwG 3 B 58.11 - Versagung einer Rehabilitierung wegen einer Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage trotz nicht…
- BVerwG, 01.09.2011, BVerwG 3 B 33.11 - Anspruch auf Rehabilitierung wegen der Enteignung zweier in Nordwestmecklenburg gelegener Güter
- BVerwG, 29.06.2011, BVerwG 8 B 109.10 (8 C 6.11) - Vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch nach § 1 Abs. 7 VermG wird bei noch nicht ergangener strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher…
- BVerwG, 31.01.2011, BVerwG 8 B 32.10 - Restitutionsausschließende Verfügung über das Eigentum an dem Vermögenswert i.S.v. § 3 Abs. 4 S. 3 Vermögensgesetz (VermG) bei Übertragung eines einer…
- BVerwG, 26.01.2011, BVerwG 5 C 3.10 - Erbbaurechte als Grundvermögen i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 Entschädigungsgesetz (EntschG) - Relevanz der tatsächlichen Nutzung im Zeitpunkt der Schädigung für das…
- BVerwG, 29.07.2010, BVerwG 8 B 10.10 - Geltendmachung einer mangelnden Berücksichtigung abstrakter Rechtssätze aus einem angeführten Urteil durch das Gericht - Grundsatzrüge hinsichtlich des…
- BVerwG, 01.04.2010, BVerwG 3 B 78.09 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen der Enteignung und Vertreibung i.R.d. sogenannten Bodenreform - Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen…
- BVerwG, 10.12.2009, BVerwG 3 C 25.08 - Schwere Herabwürdigung im persönlichen Lebensbereich i.S.d. § 1a Abs. 1 Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) auch bei Vermeidung des Vollzuges…
- BVerwG, 08.11.2012, BVerwG 3 B 22.12 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen der Wegnahme eines Pensionsbetriebes in Brandenburg
- BVerwG, 15.07.2010, BVerwG 8 B 4.10 - Wirkung der Bindung an die Feststellungen eines Rehabilitierungsbescheides zu Lasten eines nicht am Rehablitierungsverfahren beteiligten Verfügungsberechtigten -…
- BVerwG, 10.06.2009, BVerwG 3 B 127.08 - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bzgl. der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung des Vaters des Klägers
