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§ 1 RDG-AufgÜV

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
RDG-AufgÜV,HB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
3-a-2

Die Aufgaben und Befugnisse, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dem Senator für Justiz und Verfassung als Landesjustizverwaltung zustehen, werden der Präsidentin des Landgerichts Bremen übertragen.