§ 1 HG 2014
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
Landesrecht Schleswig-Holstein
§ 1 HG 2014 – Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf
13.418.391.800 Euro |
sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf
917.704.000 Euro |
festgestellt.