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§ 1 HG 2005/2006 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 (Haushaltsgesetz 2005/2006 - HG 2005/2006)
Amtliche Abkürzung
HG 2005/2006
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-4m

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

  1. 1.
    9.981.262.000 Euro für das Haushaltsjahr 2005,
  2. 2.
    10.047.293.100 Euro für das Haushaltsjahr 2006.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

  1. 1.
    1.826.863.400 Euro für das Haushaltsjahr 2005,
  2. 2.
    1.348.965.400 Euro für das Haushaltsjahr 2006.