§ 1 GKG, Geltungsbereich
(1) 1Für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
- 1.
nach der Zivilprozessordnung, einschließlich des Mahnverfahrens nach § 113 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit das Vollstreckungs- oder Arrestgericht zuständig ist;
- 2.
nach der Insolvenzordnung;
- 3.
nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung;
- 4.
- 5.
nach der Strafprozessordnung;
- 6.
nach dem Jugendgerichtsgesetz;
- 7.
nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten;
- 8.
nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes;
- 9.
nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
- 10.
nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, soweit dort nichts anderes bestimmt ist;
- 11.
nach dem Wertpapierhandelsgesetz;
- 12.
- 13.
nach dem Auslandsunterhaltsgesetz, soweit das Vollstreckungsgericht zuständig ist;
- 14.
für Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Markengesetz, dem Geschmacksmustergesetz, dem Halbleiterschutzgesetz und dem Sortenschutzgesetz (Rechtsmittelverfahren des gewerblichen Rechtsschutzes);
- 15.
nach dem Energiewirtschaftsgesetz;
- 16.
nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz;
- 17.
nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz;
- 18.
- 19.
nach dem Kohlendioxid-Speicherungsgesetz
werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nur nach diesem Gesetz erhoben. 2Satz 1 Nr. 1, 6 und 12 gilt nicht in Verfahren, in denen Kosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen zu erheben sind.
(2) Dieses Gesetz ist ferner anzuwenden für Verfahren
- 1.
vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach der Verwaltungsgerichtsordnung;
- 2.
vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit nach der Finanzgerichtsordnung;
- 3.
vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Sozialgerichtsgesetz, soweit nach diesem Gesetz das Gerichtskostengesetz anzuwenden ist;
- 4.
vor den Gerichten für Arbeitssachen nach dem Arbeitsgerichtsgesetz und
- 5.
vor den Staatsanwaltschaften nach der Strafprozessordnung, dem Jugendgerichtsgesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
(3) Dieses Gesetz gilt auch für Verfahren
- 1.
nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (ABl. EU Nr. L 199 S. 1) und
- 2.
nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1).
(4) Kosten nach diesem Gesetz werden auch erhoben für Verfahren über eine Beschwerde, die mit einem der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Verfahren im Zusammenhang steht.
Zu § 1: Neugefasst durch G vom 30. 10. 2008 (BGBl I S. 2122), geändert durch G vom 17. 12. 2008 (BGBl I S. 2586), 30. 7. 2009 (BGBl I S. 2449), 18. 10. 2010 (BGBl I S. 1408), 23. 5. 2011 (BGBl I S. 898) und 17. 8. 2012 (BGBl I S. 1726) (24. 8. 2012).
Zitierungen dieses Dokuments
- BSG, 27.07.2011, B 12 KR 10/09 R - Freistaat Sachsen als Arbeitgeber muss keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge für die Tätigkeit der Sprecher und Finanzreferenten des Studentenrates einer…
- BSG, 15.07.2009, B 12 KR 1/09 R - Sozialversicherungspflicht ehrenamtlich tätiger Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren eines Landkreises in Bayern
- BVerfG, 20.04.2010, 1 BvR 1670/09 - Verfassungsbeschwerde gegen einen Gerichtskostenansatz für ein sozialgerichtliches Vergabeverfahren für Arzneimittelrabattverträge - Grundrechtlicher Schutz vor…
- BFH, 26.01.2012, V S 29/11 (PKH) - Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde - Frage nach einem pflichtwidrigen Verhalten der betreuenden…
- BFH, 19.01.2011, III S 44/09 (PKH) - Kindergeldanspruch für nicht freizügigkeitsberechtigte, erwerbsunfähige Ausländer
- BFH, 11.08.2010, III S 19/10 (PKH) - Kindergeldberechtigung eines volljährigen schwerbehinderten Kindes aus Aserbaidschan - Anrechnung des Kindergeldes für ein im Haushalt der Eltern lebendes…
- BSG, 07.09.2010, B 1 KR 1/10 D - Streitwertfestsetzung für sofortige Beschwerden in Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit
- BSG, 01.09.2009, B 1 KR 1/09 D - Kostenentscheidung in einem Vergaberechtsverfahren nach Klagerücknahme
- BFH, 26.10.2012, III S 37/10 (PKH) - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung
- BFH, 05.09.2012, V S 6/12 (PKH) - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzweigung von Kindergeld durch den Träger der Grundsicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerfG, 28.04.2011, 1 BvR 2411/10 - Grenzen zum Verfassungsverstoß bei Nichtbeachtung eines Ablehnungsgesuchs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- BFH, 11.08.2011, X S 6/11 (PKH) - Steuerfreiheit von vom Arbeitgeber gezahlten "Spesenvorschüssen" für Reisekosten eines Arbeitnehmers ohne Nachweis von tatsächlich gemachten berufsbedingten Reisen
- BFH, 11.07.2011, III S 50/10 (PKH) - Anspruch eines in Deutschland lediglich geduldeten Ausländers auf Kindergeld
- BFH, 25.01.2010, III S 68/08 (PKH) - Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung eines Kindergeldberechtigten gegen die Rückforderung von an einen Dritten gewährten und an den Berechtigten ausgezahlten…
- BFH, 28.05.2010, III S 4/09 (PKH) - Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren über die…
- BFH, 01.12.2010, IV S 10/10 (PKH) - Beachtlichkeit der Unkenntnis eines Mandanten von dem Zustellungsdatum des Urteils bei seinem Rechtsanwalt und damit dem Ablauf der Beschwerdefrist für die…
- BFH, 29.09.2010, XI S 23/10 (PKH) - Überlassung von Wohnungen an Prostituierte zur Ausübung deren Gewerbes als steuerfreie Leistung
- BGH, 30.05.2012, AnwZ (B) 1/12 - Anfechtbarkeit einer vom Anwaltsgerichtshof getroffenen Kostenentscheidung
- BFH, 06.12.2011, XI S 9/11 (PKH) - Kausal verursachter Schaden als Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Steuerschuldners bei anderweitiger Abführung von Steuern in gleicher Höhe
- BFH, 06.07.2011, III S 4/11 (PKH) - Begründete Zweifel am Zugang eines Verwaltungsaktes innerhalb von drei Tagen bei unbewiesenem Aufgabedatum und späterem Eingangsstempel auf dem Schreiben
