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§ 1 EG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Enteignungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
EG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
214-1

Dieses Gesetz ist für alle Enteignungen anzuwenden, wenn dafür keine andere gesetzliche Regelung besteht oder wenn auf dies Gesetz verwiesen wird.