§ 1 BetrAVG, Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung
(1) 1Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. 2Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. 3Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
(2) Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn
- 1.der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage),
- 2.der Arbeitgeber sich verpflichtet, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und für Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die daraus erzielten Erträge), mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, hierfür zur Verfügung zu stellen (Beitragszusage mit Mindestleistung),
- 3.künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden (Entgeltumwandlung) oder
- 4.der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung leistet und die Zusage des Arbeitgebers auch die Leistungen aus diesen Beiträgen umfasst; die Regelungen für Entgeltumwandlung sind hierbei entsprechend anzuwenden, soweit die zugesagten Leistungen aus diesen Beiträgen im Wege der Kapitaldeckung finanziert werden.
Zu § 1: Neugefasst durch G vom 26. 6. 2001 (BGBl I S. 1310), geändert durch G vom 26. 6. 2001 (a. a. O.) und 21. 6. 2002 (BGBl I S. 2167).
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 17.01.2012, 3 AZR 555/09 - Betriebliche Altersversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage - Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze bei planwidriger…
- BVerfG, 28.09.2010, 1 BvR 1660/08 - Rechtmäßigkeit einer Gleichbehandlung von Rentenversicherten mit eigenständig erbrachten Versichertenbeiträgen und Versicherten mit durch deren Arbeitgebern…
- BAG, 30.11.2010, 3 AZR 798/08 - Betriebliche Altersversorgung im Zusammenhang mit der Verweisung auf die für die Berechnung des Ruhegehalts jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts…
- BAG, 08.12.2010, 7 AZR 438/09 - Regelung in § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD-V 2008 über Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 65. Lebensjahrs des Beschäftigten ist wirksam - Wirksamkeit…
- BAG, 17.01.2012, 3 AZR 556/09 - Betriebliche Altersversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage - Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze bei planwidriger…
- BAG, 15.09.2009, 3 AZR 17/09 - Entgeltumwandlung durch Zusage einer Direktversicherung mit [voll] gezillmerten Tarifen - Verstoß gegen das Wertgleichheitsgebot des § 1 Abs. 2 Nr. 3…
- BVerfG, 06.09.2010, 1 BvR 739/08 - Heranziehung von aus einer Direktversicherung erwirtschafteten Erträgen zu Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner wegen einer Qualifikation der Erträge als…
- BAG, 19.07.2011, 3 AZR 434/09 - Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch Diskriminierung wegen des Alters bei Durchführung einer zeitratierlichen Berechnung
- BAG, 15.06.2010, 3 AZR 334/06 - Widerrufsmöglichkeit des Bezugsrechts aus einem Versicherungsvertrag zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitgebers als…
- BAG, 20.04.2010, 3 AZR 225/08 - Anforderungen an den Inhalt einer Revisionsschrift - Auslegung von Gesamterledigungsklauseln in Bezug auf Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer - Verwirkung von…
- BAG, 20.04.2010, 3 AZR 509/08 - Ausschluss von Ehepartnern in der Hinterbliebenenversorgung bei Eheschluss nach dem (vorzeitigen) Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
- BAG, 16.03.2010, 3 AZR 594/09 - Begriff der betriebliche Altersversorgung (biometrische Risiken) - Hausbrand als Teil einer betrieblichen Altersversorgung - Werksrente wegen Anpassung infolge…
- BAG, 16.02.2010, 3 AZR 216/09 - Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten im Hinblick auf unterschiedliche Steigerungssätze bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung -…
- BSG, 25.04.2012, B 12 KR 19/10 R - Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i.R. einer Hinterbliebenenrente
- BAG, 26.10.2010, 3 AZR 711/08 - Regelung der Entwicklung der Betriebsrente durch Dienstvereinbarung - Berücksichtigung der Einkommenssenkung entsprechend der Arbeitszeitverkürzung - Beachtung der…
- BAG, 25.08.2010, 10 AZR 275/09 - Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen - Versetzungsvorbehalt in Allgemeine Geschäftsbedingungen - Klagemöglichkeiten des Arbeitgebers - Begriff der Versetzung -…
- BAG, 05.05.2010, 7 AZR 728/08 - Vergütungsansprüche für Betriebsratstätigkeit im restmandatierten Betriebsrat - Beendigung der Mitgliedschaft im restmandatierten Betriebsrat
- BAG, 28.07.2009, 3 AZR 43/08 - Klageerweiterung in der Revisionsinstanz - Auslegung von Prozesserklärungen - Rechtswirkungen eines im Rahmen der Stufenklage ergehenden Urteils - Berechnung der…
- BAG, 15.05.2012, 3 AZR 11/10 - Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anhebung der gesetzlichen…
- BAG, 17.04.2012, 3 AZR 481/10 - Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - Verbot der Altersdiskriminierung
