§ 1 BauGB, Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
(3) 1Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. 2Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.
(4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.
(5) 1Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. 2Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:
- 1.
die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
- 2.
die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
- 3.
die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
- 4.
die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche,
- 5.
die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
- 6.
die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,
- 7.
die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
- a)
die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
- b)
die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
- c)
umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
- d)
umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
- e)
die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
- f)
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
- g)
die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
- h)
die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
- i)
die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d,
- 8.
die Belange
- a)
der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,
- b)
der Land- und Forstwirtschaft,
- c)
der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
- d)
des Post- und Telekommunikationswesens,
- e)
der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser,
- f)
der Sicherung von Rohstoffvorkommen,
- 9.
die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,
- 10.
die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,
- 11.
die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung,
- 12.
die Belange des Hochwasserschutzes.
(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
(8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Zu § 1: Geändert durch G vom 3. 5. 2005 (BGBl I S. 1224), 21. 12. 2006 (BGBl I S. 3316), 29. 7. 2009 (BGBl I S. 2542) und 22. 7. 2011 (BGBl I S. 1509).
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 08.07.2010, III ZR 221/09 - Anspruch auf weitere Geldentschädigung bei einem Übernahmeanspruch gem. § 40 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eines von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 8 C 50.09 - Beschränkung des mengenmäßigen Verkaufs alkoholischer Getränke an Tankstellen in der Nacht und Begrenzung des zulässigen Kundenkreises ist mit Art. 12 Abs. 1,…
- BVerwG, 09.02.2011, BVerwG 4 BN 43.10 - Statthaftigkeit der Festsetzung einer höchstzulässigen durchschnittlichen Größe der Verkaufsfläche der jeweiligen Einzelhandelsbetriebe sowie der auf ein…
- BVerwG, 29.04.2010, BVerwG 4 CN 3.08 - Wirksamkeit eines Flächennutzungsplans einer Gemeinde bei Fehlen oder Unwirksamkeit eines landesweiten Raumordnungsplans - Rechtsfolgen eines Fehlens eines…
- BVerwG, 30.12.2009, BVerwG 4 BN 13.09 - Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer unterbliebenen Darstellung von Monitoringmaßnahmen im Umweltbericht für die…
- BVerwG, 03.12.2009, BVerwG 4 C 5.09 - Vereinbarkeit eines den Bau eines Gartencenters beinhaltenden Bauvorhabens mit Art. 12 Abs. 1 RL 82/96/EG (Seveso-II-RL) - Auslegung der Art. 12 Abs. 1…
- BVerwG, 09.09.2009, BVerwG 4 BN 4.09 - Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters mit Art. 12 i.V.m. Art. 16 Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen…
- BFH, 07.09.2011, II R 68/09 - Grunderwerbssteuerpflicht bei Grundstückserwerb im Wege der freiwilligen Baulandumlegung im Hinblick auf Gleichbehandlungsgrundsätze
- BVerfG, 23.09.2010, 1 BvQ 28/10 - Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Änderung des § 32 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) - Anspruch auf weitere Errichtung von Anlagen zur…
- BVerwG, 19.04.2012, BVerwG 4 CN 3.11 - Zulässigkeit von Ausnahmen vom Tennungsgrundsatz gem. § 50 S. 1 Alt. 1 BImSchG durch Sicherstellung des Vorliegens von unerheblichen Immissionen durch die…
- BVerwG, 22.07.2010, BVerwG 4 B 22.10 - Anforderungen an das Vorliegen eines unzulässigen Überraschungsurteils - Nichteingehen auf das Vorbringen eines Beteiligten durch das Gericht als Verletzung…
- BVerwG, 20.05.2010, BVerwG 4 C 7.09 - Abwägung erheblicher öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gegen das Interesse Bauwilliger bei einer Konzentrationsflächenplanung -…
- BVerwG, 14.04.2010, BVerwG 4 B 78.09 - Rechtmäßigkeit des Zurückstellens gewichtiger Auswirkungen auf Planungen einer Nachbargemeinde i.R.e. Abwägung über eigene gemeindliche Planungsentscheidungen -…
- BVerwG, 16.03.2010, BVerwG 4 BN 66.09 - Notwendigkeit der Beachtung von Planerhaltungsvorschriften i.R.d. Verletzung des Abwägungsgebotes bei der Beurteilung der Antragsbefugnis - Verweisung eines…
- BVerwG, 17.12.2009, BVerwG 4 C 1.08 - Anforderungen an Zielvorgaben in einem Landesentwicklungsprogramm als Maßstab für eine Beurteilung für die Erwartung schädlicher Auswirkungen -…
- BVerwG, 18.11.2010, BVerwG 4 C 10.09 - Gebietsverträglichkeit der nach § 9 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise zulassungsfähigen Nutzungsarten bei Störempfindlichkeit und bestehendem…
- BVerwG, 04.08.2009, BVerwG 4 CN 4.08 - Erheblichkeit bestimmter Änderungen des Bebauungsplans für die Berührung der Grundzüge der Planung - Beachtlichkeit des Irrtums der Gemeinde über die Berührung…
- BVerwG, 29.02.2012, BVerwG 7 C 8.11 - § 26 Abs. 4 Satz 1 GenTG als Ermächtigungsgrundlage zur Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung verbotswidrig herbeigeführter Zustände - Verunreinigung von…
- BVerwG, 22.06.2011, 4 CN 4/10 - Voraussetzungen der Zielqualität einer Planaussage mit Regel-Ausnahme-Struktur
- BVerwG, 16.06.2011, BVerwG 4 CN 1.10 - Berücksichtigung von unmittelbaren sich erst aus anderen regelmäßig späteren Planungen mit einem anderen Geltungsbereich realisierenden Betroffenheiten durch…
