Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 3. BewG§39DV
Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Bundesrecht
Titel: Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: 3. BewG§39DV
Gliederungs-Nr.: 610-7-10-3
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 1 3. BewG§39DV

Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die gärtnerische Nutzung

  1. 1.
    für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau der Anlage 2,
  2. 2.
    für den Nutzungsteil Obstbau der Anlage 3,
  3. 3.
    für den Nutzungsteil Baumschulen der Anlage 4

zu entnehmen. Die Anlage 1 enthält Vorbemerkungen zu den Anlagen 2, 3 und 4.