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§ 19 StrEG
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StrEG
Gliederungs-Nr.: 313-4
Normtyp: Gesetz

§ 19 StrEG

(weggefallen)