§ 192 SGG, Auferlegung der Kosten
Neugefasst durch G vom 17. 8. 2001 (BGBl I S. 2144).
(1) 1Das Gericht kann im Urteil oder, wenn das Verfahren anders beendet wird, durch Beschluss einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass
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durch Verschulden des Beteiligten die Vertagung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung nötig geworden ist oder
- 2.
der Beteiligte den Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm vom Vorsitzenden die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung oder -verteidigung dargelegt worden und er auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreites hingewiesen worden ist.
2Dem Beteiligten steht gleich sein Vertreter oder Bevollmächtigter. 3Als verursachter Kostenbetrag gilt dabei mindestens der Betrag nach § 184 Abs. 2 für die jeweilige Instanz.
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 geändert durch G vom 26. 3. 2008 (BGBl I S. 444).
(2) (weggefallen)
Absatz 2 gestrichen durch G vom 20. 12. 2012 (BGBl I S. 2789) (1. 1. 2013).
(3) 1Die Entscheidung nach Absatz 1 wird in ihrem Bestand nicht durch die Rücknahme der Klage berührt. 2Sie kann nur durch eine zu begründende Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren aufgehoben werden.
Absatz 3 Satz 1 geändert durch G vom 22. 12. 2006 (BGBl I S. 3439), 26. 3. 2008 (BGBl I S. 444) und 20. 12. 2012 (BGBl I S. 2789) (1. 1. 2013).
(4) 1Das Gericht kann der Behörde ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat, die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wurden. 2Die Entscheidung ergeht durch gesonderten Beschluss.
Absatz 4 angefügt durch G vom 26. 3. 2008 (BGBl I S. 444).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 06.05.2010, 1 BvR 96/10 - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter am Sozialgericht - Begründung der Besorgnis der…
- BVerfG, 17.11.2010, 1 BvR 2118/10 - Fiktive Berücksichtigung der Kirchensteuer als pauschaler Abzugsposten bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes
- BSG, 07.10.2009, B 1 KR 15/09 B - Vergütung für krankengymnastische/physiotherapeutische Leistungen bei fehlender vertraglicher Vereinbarung
- BSG, 31.10.2012, B 12 R 8/10 R - Befreiung eines Steuerberaters von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei vorübergehender versicherungspflichtiger Beschäftigung
- BSG, 28.10.2010, B 13 R 229/10 B - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
- BSG, 26.10.2010, B 5 R 303/10 B - Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung einer Entscheidung über die Auferlegung von Mutwillenskosten
- BSG, 25.02.2010, B 11 AL 114/09 B - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Bezeichnung von Verfahrensfehlern bei der Verbindung oder Trennung von Verfahren
- § 172 SGG, Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Sozialgerichte
- § 183 SGG, Kostenfreiheit des Verfahrens
- § 197a SGG, Kostenerhebung nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes
