Dieses Gesetz tritt am 1. August 1993, § 185, die in § 185 Abs. 1 aufgeführten Vorschriften sowie § 118 Abs. 2 und 3 und § 187 Abs. 8 und 9 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.1
1Diese Bestimmung betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung.