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§ 18 ThürRAVG - Gleichstellungsklausel

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz Über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte (ThürRAVG)
Amtliche Abkürzung
ThürRAVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
330-2

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.