§ 189 AktG
Aktiengesetz
Aktiengesetz
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Maßnahmen der Kapitalbeschaffung → Erster Unterabschnitt – Kapitalerhöhung gegen Einlagen
§ 189 AktG – Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.