§ 1897 BGB, Bestellung einer natürlichen Person
(1) Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.
(2) 1Der Mitarbeiter eines nach § 1908f anerkannten Betreuungsvereins, der dort ausschließlich oder teilweise als Betreuer tätig ist (Vereinsbetreuer), darf nur mit Einwilligung des Vereins bestellt werden. 2Entsprechendes gilt für den Mitarbeiter einer in Betreuungsangelegenheiten zuständigen Behörde, der dort ausschließlich oder teilweise als Betreuer tätig ist (Behördenbetreuer).
(3) Wer zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in welcher der Volljährige untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht, darf nicht zum Betreuer bestellt werden.
(4) 1Schlägt der Volljährige eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft. 2Schlägt er vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen, so soll hierauf Rücksicht genommen werden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Vorschläge, die der Volljährige vor dem Betreuungsverfahren gemacht hat, es sei denn, dass er an diesen Vorschlägen erkennbar nicht festhalten will.
(5) Schlägt der Volljährige niemanden vor, der zum Betreuer bestellt werden kann, so ist bei der Auswahl des Betreuers auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen des Volljährigen, insbesondere auf die Bindungen zu Eltern, zu Kindern, zum Ehegatten und zum Lebenspartner, sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen.
(6) 1Wer Betreuungen im Rahmen seiner Berufsausübung führt, soll nur dann zum Betreuer bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Betreuung bereit ist. 2Werden dem Betreuer Umstände bekannt, aus denen sich ergibt, dass der Volljährige durch eine oder mehrere andere geeignete Personen außerhalb einer Berufsausübung betreut werden kann, so hat er dies dem Gericht mitzuteilen.
(7) 1Wird eine Person unter den Voraussetzungen des Absatzes 6 Satz 1 erstmals in dem Bezirk des Betreuungsgerichts zum Betreuer bestellt, soll das Gericht zuvor die zuständige Behörde zur Eignung des ausgewählten Betreuers und zu den nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes zu treffenden Feststellungen anhören. 2Die zuständige Behörde soll die Person auffordern, ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen.
(8) Wird eine Person unter den Voraussetzungen des Absatzes 6 Satz 1 bestellt, hat sie sich über Zahl und Umfang der von ihr berufsmäßig geführten Betreuungen zu erklären.
Zu § 1897: Geändert durch G vom 21. 4. 2005 (BGBl I S. 1073) und 17. 12. 2008 (BGBl I S. 2586).
Zitierungen dieses Dokuments
- BFH, 15.06.2010, VIII R 10/09 - Erzielung von Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit als Berufsbetreuer neben einer anwaltlichen Tätigkeit - Anwendung der Abfärberegelung im Hinblick auf…
- BVerfG, 23.03.2011, 2 BvR 882/09 - Rechtfertigung eines schwerwiegenden Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG durch die medizinische Behandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten…
- BFH, 15.06.2010, VIII R 14/09 - Erzielung von Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit durch eine als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin tätige Volljuristin ohne anwaltliche Zulassung
- BGH, 02.02.2011, XII ZB 241/09 - Beschwerdeberechtigung von das minderjährige Kind nach dem Tod der allein sorgeberechtigten Mutter betreuenden Großeltern gegen eine familiengerichtliche Entscheidung…
- BGH, 25.05.2011, XII ZB 625/10 - Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz besteht nicht im Falle der Selbstbestellung eines Vereins zum Vormund - Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz im…
- BSG, 29.11.2011, B 2 U 21/10 R - Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Betreuung durch einen Berufsbetreuer in der gesetzlichen Unfallversicherung
- BGH, 13.04.2011, XII ZB 584/10 - Eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht hindert die Bestellung eines Betreuers nur im Falle keiner Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung -…
- BGH, 15.12.2010, XII ZB 165/10 - Umfang der Amtsermittlungspflicht bei Wahl eines Berufsbetreuers anstelle eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen
- BGH, 27.07.2011, XII ZB 118/11 - Möglichkeit der Anordnung der Betreuung durch das Beschwerdegericht ohne Anhörung des Betroffenen allein auf Grundlage der Überzeugung des Amtsrichters trotz eines…
- BGH, 25.05.2011, XII ZB 626/10 - Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw. Aufwendungsersatz verlangen - Vergütungsanspruch und Aufwendungsanspruch eines zum…
- BGH, 25.05.2011, XII ZB 627/10 - Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw. Aufwendungsersatz verlangen - Vergütungsanspruch und Aufwendungsanspruch eines zum…
- BGH, 16.03.2011, XII ZB 601/10 - Pflicht zur persönlichen Anhörung nach § 68 Abs. 3 S. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) im Beschwerdeverfahren bei keinen neuen zu erwartenden…
- BGH, 15.09.2010, XII ZB 166/10 - Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung einer bestehenden Betreuung gegen die Beschwerdeentscheidung - Auswahl der…
- BGH, 10.11.2010, XII ZB 355/10 - Voraussetzungen einer Abweichungsmöglichkeit bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten
- BGH, 21.11.2012, XII ZB 384/12 - Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren über eine Betreuerbestellung
- BGH, 29.06.2011, XII ZB 653/10 - Vergütungsanspruch eines zum Vormund eines minderjährigen Kindes bestellten eingetragenen Vereins
- BGH, 11.08.2010, XII ZB 78/10 - Anordnung einer Betreuung trotz Verlangens einer psychosozialen, zeitweisen Unterstützung - Unterbringung des Betreuten in einer Einrichtung durch den Betreuer…
- BGH, 28.03.2012, XII ZB 629/11 - Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht
- BGH, 29.06.2011, XII ZB 630/10 - Ein zum Vormund bestellter Verein kann nicht gem. § 1835 Abs. 5 S. 1 BGB Ersatz seiner Aufwendungen verlangen bzw. nach § 1835a Abs. 5 BGB eine Aufwandsentschädigung…
- BGH, 29.06.2011, XII ZB 631/10 - Ein zum Vormund bestellter Verein kann nicht gem. § 1835 Abs. 5 S. 1 BGB Ersatz seiner Aufwendungen verlangen bzw. nach § 1835a Abs. 5 BGB eine Aufwandsentschädigung…
