§ 17a UStDV, Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
(1) 1Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a Absatz 1 des Gesetzes) hat der Unternehmer im Geltungsbereich des Gesetzes durch Belege nachzuweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. 2Dies muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben.
(2) 1Der Unternehmer hat den Nachweis nach Absatz 1 wie folgt zu führen:
- 1.
durch das Doppel der Rechnung (§§ 14 und 14a des Gesetzes) und
- 2.
durch eine Bestätigung des Abnehmers gegenüber dem Unternehmer oder dem mit der Beförderung beauftragten selbständigen Dritten, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist (Gelangensbestätigung). 2Der Beleg hat folgende Angaben zu enthalten:
- a)
den Namen und die Anschrift des Abnehmers,
- b)
die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen im Sinne des § 1b Absatz 2 des Gesetzes,
- c)
im Fall der Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer oder im Fall der Versendung durch den Abnehmer den Ort und Tag des Erhalts des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet und im Fall der Beförderung des Gegenstands durch den Abnehmer den Ort und Tag des Endes der Beförderung des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
- d)
das Ausstellungsdatum der Bestätigung sowie
- e)
die Unterschrift des Abnehmers.
3Bei einer Versendung ist es ausreichend, wenn sich die Gelangensbestätigung bei dem mit der Beförderung beauftragten selbständigen Dritten befindet und auf Verlangen der Finanzbehörde zeitnah vorgelegt werden kann. 4In diesem Fall muss der Unternehmer eine schriftliche Versicherung des mit der Beförderung beauftragten selbständigen Dritten besitzen, dass dieser über einen Beleg mit den Angaben des Abnehmers verfügt.
(3) Wird der Gegenstand der Lieferung vom Unternehmer oder Abnehmer im gemeinschaftlichen Versandverfahren in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert, kann der Unternehmer den Nachweis hierüber abweichend von Absatz 2 auch durch eine Bestätigung der Abgangsstelle über die innergemeinschaftliche Lieferung führen, die nach Eingang des Beendigungsnachweises für das Versandverfahren erteilt wird, sofern sich daraus die Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ergibt.
Zu § 17a: Neugefasst durch G vom 2. 12. 2012 (BGBl I S. 2416).
Zitierungen dieses Dokuments
Urteile
- BGH, 19.08.2009, 1 StR 206/09 - Erfüllung der materiellrechtlichen Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung durch Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen vorgesehenen Nachweispflichten -…
- BFH, 17.02.2011, V R 28/10 - Auch ohne die Unterzeichnung eines CMR-Frachtbriefs durch den Auftraggeber des Frachtführers handelt es sich hierbei um einen tauglichen Versendungsbeleg im…
- BGH, 20.10.2011, 1 StR 41/09 - Versagung der Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der Umsatzsteuer bei Verschleierung der Identität des wahren Erwerbers
- BGH, 07.07.2009, 1 StR 41/09 - Befreiung von der Mehrwertsteuer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Weiterverkauf von Fahrzeugen ohne Anmeldung und Abführung portugiesischer Umsatzsteuer an…
- BFH, 17.02.2011, V R 30/10 - "Dolose Einbindung" in "Umsatzsteuer-Karussell" führt ohne Feststellung zur Kenntnis der Abnehmer von einer möglichen Hinterziehungsabsicht nicht zur Steuerpflicht der…
- BFH, 11.08.2011, V R 3/10 - Umsatzsteuerfreiheit der ersten Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten
- BFH, 11.08.2011, V R 19/10 - Verdeckung einer Besteuerungspflicht bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb durch Vortäuschen einer differenzbesteuerten Lieferung als Steuerhinterziehung
- BFH, 10.11.2010, XI R 11/09 - Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage nach den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung - Annahme einer steuerfreien…
- BFH, 12.05.2011, V R 46/10 - Herbeiführung eines Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1, 4 UStDV durch eine Rechnung ohne Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung - Folgen…
- BFH, 04.05.2011, XI R 10/09 - Verpflichtung zur Angabe des Bestimmungsorts für den Nachweis der Vesendung einer innergemeinschaftlichen Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch einen…
- BFH, 21.07.2011, V B 102/10 - Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung eines PKW nach Italien
- BFH, 14.12.2011, XI R 32/09 - Auslösen einer Änderungssperre durch Umsatzsteuer-Sonderprüfungen - Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
- BFH, 15.02.2012, XI R 42/10 - Erfüllung der nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV bestehenden Nachweispflichten für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung - Fehlen eines…
- BFH, 03.05.2010, XI B 51/09 - Nachweiserbringung hinsichtlich einer Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen - Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung…
- BFH, 12.10.2012, XI B 51/12 - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung von Pkw mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs…
- BFH, 14.12.2011, XI R 18/10 - Vorliegen von Belegnachweisen für Lieferungen im Wege der Versendung mit CMR-Frachtbriefen i.R. des Verkaufs von Fahrzeugen innerhalb der Gemeinschaft
- BFH, 14.12.2011, XI R 33/10 - Aufhebung des Urteils aufgrund der Änderung des Verfahrensgegenstands während des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer…
- BFH, 09.03.2012, V S 21/11 (PKH) - Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für einer Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b) UStG 1999 i.V.m. § 6a UStG…
- BFH, 16.11.2009, V B 37/09 - Voraussetzung einer Überraschungsentscheidung als Revisionszulassungsgrund
- BFH, 10.10.2011, V B 35/11 - Anforderungen an die Geltendmachung eines Übergehens von Beweisanträgen durch das Finanzgericht i.R.e. Rüge
