§ 179 BGB, Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
(1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.
(2) Hat der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht gekannt, so ist er nur zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, welchen der andere Teil dadurch erleidet, dass er auf die Vertretungsmacht vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere Teil an der Wirksamkeit des Vertrags hat.
(3) 1Der Vertreter haftet nicht, wenn der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen musste. 2Der Vertreter haftet auch dann nicht, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt war, es sei denn, dass er mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters gehandelt hat.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 11.11.2010, 8 AZR 169/09 - Umfang der Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BGH, 12.06.2012, II ZR 256/11 - Eingreifen einer Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB durch Handeln einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem unrichtigen Rechtsformzusatz "GmbH" -…
- BGH, 10.03.2010, VIII ZR 65/09 - Verpflichtung zur Erteilung von Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis bei Strohmanngeschäften - Höhe einer auszuweisenden Umsatzsteuer als Beschwer eines zur Erteilung…
- BGH, 19.07.2012, IX ZB 27/12 - Rechtswegeröffnung zu den ordentlichen Gerichten für eine Insolvenzanfechtung der Zahlung der dem Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitsvergütung durch einen Dritten
- BGH, 11.05.2011, VIII ZR 289/09 - Handeln unter fremdem Namen liegt vor im Falle der Abgabe von auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen unter Nutzung eines fremden…
- BGH, 27.09.2012, IX ZB 15/12 - Gerichtliche Zuständigkeit für die Insolvenzanfechtung der Zahlung von Arbeitslohn an Arbeitnehmer eines Dritten
- BGH, 21.01.2010, IX ZR 226/08 - Anforderungen an eine Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages in der Insolvenz des Darlehensnehmers - Voraussetzungen für einen bereicherungsrechtlichen…
- BVerwG, 13.07.2011, BVerwG 8 C 10.10 - Auswirkungen einer Privatinsolvenz des Kommanditisten auf die Mitgliedschaft in der KG bei gleichzeitiger Eröffung des Insolvenzverfahrens über das…
- BGH, 05.02.2013, VIII ZR 276/12 - Einstufung der Unterabteilung eines eingetragenen Vereins ihrerseits als (nichtrechtsfähiger) Verein - Anspruch auf Zahlung eines restlichen Kaufpreises für…
- BGH, 22.02.2011, II ZR 301/08 - Bedeutung der Rechtsfrage nach der Einordnung von Emails als "Geschäftsbriefe" nach der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung des Gesetzes
- BVerwG, 27.07.2010, BVerwG 5 B 33.10 - Die durch die vollmachtlose Erhebung der Beschwerde veranlassten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind dem vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen
- BVerwG, 10.09.2009, BVerwG 3 B 16.09 - Verletzung der richterlichen Hinweispflicht aufgrund des erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht ausgesprochenen gerichtlichen Hinweises auf…
- Beweislast im Zivilprozess
- Architekt - Vollmacht
- falsus procurator
- Testamentsvollstrecker
- § 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 117 InsO, Erlöschen von Vollmachten
