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§ 16 IntV - Zulassung der Lehr- und Lernmittel

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Amtliche Abkürzung
IntV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
26-12-4

Lehr- und Lernmittel für den Integrationskurs können auf Antrag vom Bundesamt zugelassen werden.