§ 165 VwGO, Anfechtung der Festsetzung
1Die Beteiligten können die Festsetzung der zu erstattenden Kosten anfechten. 2§ 151 gilt entsprechend.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 11.02.2010, BVerwG 9 KSt 3.10 - Bestimmung des Zeitpunkts der Entstehung für die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungstermin
- BVerwG, 06.10.2009, BVerwG 4 KSt 1009.07 - Geltendmachung von Reisekosten aufgrund von Besprechungen mit Sachverständigen und Teilnahme an mündlichen Verhandlungen - Geltendmachung von erkennbar an…
- Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz - Kosten
- BVerwG, 24.10.2011, BVerwG 9 KSt 5.11; 9 A 14.09 - Erstattung von Reisekosten an einen sich nicht anmeldenden und die Sitzung nur als Zuschauer mitverfolgenden Sachbeistand
- BVerwG, 24.02.2010, BVerwG 9 KSt 5.10 - Ansatz einer vor der Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung entstandenen Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungstermin
- BVerwG, 18.02.2010, BVerwG 9 KSt 1.10 - Änderung der Festsetzung eines Streitwerts mehr als sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung der Hauptsache
- BVerwG, 19.10.2009, BVerwG 4 KSt 1000.09 - Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten für die Erstellung einer fachplanerischen Stellungnahme - Erforderlichkeit einer hinreichend aufgeschlüsselten…
- BVerwG, 20.04.2010, BVerwG 9 KSt 19.09; BVerwG 9 A 18.08 - Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendiges Sachverständigengutachten - Notwendigkeit eines…
- BVerwG, 18.02.2010, BVerwG 9 KSt 4.10 - Berechnung der Terminsgebühr aus der Summe der Einzelstreitwerte der verbundenen Verfahren bei Entstehung der Terminsgebühr vor Verbindung der einzelnen…
- BVerwG, 21.12.2009, BVerwG 4 KSt 1004.08 - Voraussetzungen für die Verrechnung von Gerichtskosten - Erstattungsfähigkeit von Informationsschreiben
- BVerwG, 08.09.2009, BVerwG 4 KSt 1001.09; BVerwG 4 A 1078.04 - Erstattungsfähigkeit der Kosten von Gutachten bei mehrmaliger, fruchtloser Aufforderung zur Einreichung weiterer Unterlagen
- BVerwG, 21.12.2009, BVerwG 4 KSt 1005.08 - Berücksichtigung von Informationsschreiben zum Thema der anwaltlichen Vergütung zwischen Rechtsanwalt und Mandant bei Abrechnung außergerichtlicher Kosten
