§ 15 AktG, Verbundene Unternehmen
Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16), abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17), Konzernunternehmen (§ 18), wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19) oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags (§§ 291, 292) sind.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 26.08.2009, 5 AZR 522/08 - Wirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses bei Beendigung der Organstellung - Faktische Befristung infolge Gesetzesumgehung
- BAG, 15.12.2011, 7 ABR 56/10 - Mitbestimmung in Unternehmensorganen - Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer AG - Maßgeblichkeit der aktienrechtlichen Bestimmungen -…
- BAG, 09.02.2011, 7 ABR 11/10 - Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats (Abhängigkeit des beherrschten Unternehmens) - Ausrichtung am Aktienrecht - Unzulässigkeit sog.…
- BAG, 27.10.2010, 7 ABR 85/09 - Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats in öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzernen
- BAG, 18.07.2012, 7 AZR 451/11 - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern - Erlaunisfreiheit einer lediglich "vorübergehenden" Überlassung
- BFH, 08.10.2010, II B 111/10 - Hinreichend substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage und Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Schrifttum als…
- § 11 ArbGG, Prozessvertretung
- Art. 25 BayMG, Inhalt der Angebote, Organisationsverfahren
- Art. 29 BayMG, Auskunftspflicht, Aufzeichnungspflicht, Archivierung
- § 9 BbgPG, Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse
- § 3 BeurkG, Verbot der Mitwirkung als Notar
- § 29 BremLMG, Verfahren, Antrag, Mitwirkungspflichten
- § 29 BremLMG, Verfahren, Antrag, Mitwirkungspflichten
- § 8 BremLMG, Zulassungsvoraussetzungen
- § 10 BremLMG, Zulassungsbeschränkungen zur Sicherung der Vielfalt
- Anlage 4 EigV
- Anlage 5 EigV
- Anlage 8 EigV
- Anlage 1 EigVO
- Anlage 3 EigVO
