§ 1578b BGB, Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit
(1) 1Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. 2Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre. 3Nachteile im Sinne des Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben.
(2) 1Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. 2Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(3) Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs können miteinander verbunden werden.
Zu § 1578b: Eingefügt durch G vom 21. 12. 2007 (BGBl I S. 3189), geändert durch G vom 20. 2. 2013 (BGBl I S. 273) (1. 3. 2013).
Zitierungen dieses Dokuments
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- BGH, 30.06.2010, XII ZR 9/09 - Vereinbarkeit des § 1578b BGB bzgl. einer Befristung des Krankheitsunterhalts eines Ehegatten mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz - Ehebedingter…
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- BGH, 23.05.2012, XII ZB 594/11 - Notwendigkeit des Übersteigens des Werts des Beschwerdegegenstandes 600 ? für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verpflichtung zur Auskunftserteilung über…
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- BGH, 06.10.2010, XII ZR 202/08 - Berücksichtigung von einer Befristung des nachehelichen Unterhalts entgegenstehenden ehebedingten Nachteilen bei der Billigkeitsprüfung i.R.d. Bemessung des…
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