§ 152a VwGO, Anhörungsrüge
(1) 1Auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn
- 1.ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und
- 2.das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
2Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt.
(2) 1Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. 2Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. 3Formlos mitgeteilte Entscheidungen gelten mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. 4Die Rüge ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird. 5§ 67 Abs. 4 bleibt unberührt. 6Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.
(3) Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4) 1Ist die Rüge nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen. 2Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. 3Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. 4Der Beschluss soll kurz begründet werden.
(5) 1Ist die Rüge begründet, so hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies auf Grund der Rüge geboten ist. 2Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung befand. 3In schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können. 4Für den Ausspruch des Gerichts ist § 343 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
(6) § 149 Abs. 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
Zu § 152a: Eingefügt durch G vom 9. 12. 2004 (BGBl I S. 3220), geändert durch G vom 12. 12. 2007 (BGBl I S. 2840).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 13.04.2010, 1 BvR 216/07 - Möglichkeit der Fachhochschullehrer hinsichtlich einer Berufung auf Freiheit von Wissenschaft, Lehre und Forschung im Zusammenhang mit der Übertragung der…
- BVerfG, 14.10.2010, 2 BvR 409/09 - Aufenthaltsgenehmigung wegen Vorliegens einer familiären Lebensgemeinschaft zur Ausübung des Sorgerechts bei straffälligem Verhalten des Vaters - Anspruch auf…
- BVerfG, 15.02.2011, 1 BvR 980/10 - Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung aus nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht vorhersehbaren…
- BVerfG, 28.11.2011, 2 BvR 1181/11 - Grundrechtsverletzung wegen des Abbruchs eines Auswahlverfahrens zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle wegen Rückzugs aller Bewerber mit Ausnahme des…
- BVerfG, 14.04.2010, 1 BvR 299/10 - Verfassungsbeschwerde bei nicht ordnungsgemäßer Ausschöpfung des Rechtsweges bei der Anhörungsrüge
- BVerwG, 09.06.2011, BVerwG 3 C 14.11 (3 C 44.09) - Antrag auf Ergänzung eines Urteils nach § 120 Abs. 1 VwGO ist bei schlüssigem Aufzeigen der Möglichkeit des Übergehens eines gestellten Antrags oder…
- BVerwG, 03.02.2011, BVerwG 2 B 77.10 - Gehörsverletzung bei Würdigung des Vortrags bereits mit dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde
- BGH, 11.12.2012, AnwZ (Brfg) 27/12 - Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Krankheit…
- BVerwG, 16.08.2011, BVerwG 6 B 18.11 - Vereinbarkeit der unterlassenen Erörterung vom Verwaltungsgericht festgestellter Mängel bei der Bewertung von Aufsichtsarbeiten in der mündlichen Verhandlung…
- BVerwG, 23.09.2009, BVerwG 3 B 42.09 - GG - rechtliches Gehör - Anhörungsrüge - Kosten - Kostenentscheidung
- BSG, 23.12.2010, B 7 AL 36/10 BH - Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Anhörungsrügeverfahren des sozialgerichtlichen Verfahrens
- BVerwG, 17.06.2011, BVerwG 8 C 3.11 (8 C 6.10) - Kein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO bei Nichtberücksichtigung des zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringens der Beteiligten durch…
- BVerwG, 02.02.2011, BVerwG 1 WB 2.11 (1 WB 12.10) - Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge für die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Beschwerdebescheide militärischer…
- BVerwG, 28.07.2010, BVerwG 9 B 46.10 (9 B 102.09) - Darstellung der Widmung eines in Privateigentum stehenden Grundstücks als Enteignung i.S.d. Art.14 Abs. 3 GG
- BVerwG, 30.09.2009, BVerwG 1 B 20.09 - Befristung - Auslegung - rechtliches Gehör - Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anhörungsrüge
- BGH, 13.04.2012, AnwZ (Brfg) 25/11 - Notwendigkeit der Einlegung einer Anhörungsrüge vor dem Bundesgerichtshof durch den Prozessbevollmächtigten
- BGH, 16.12.2011, AnwZ (Brfg) 10/10 - Anhörungsrüge im Zusammenhang mit der Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Bedeutung einer abstrakten Gefährdung der Rechtsuchenden für die Versagung…
- BVerwG, 25.06.2012, BVerwG 8 B 49.12 (8 B 17.12) - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde mit sachlichen Angriffen gegen die Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils
- BVerwG, 30.11.2011, BVerwG 8 B 59.11 - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen der Ablehung eines Restritutionsgesuchs
- BVerwG, 05.07.2011, BVerwG 5 C 8.11 (5 C 8.10) - Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet ein Gericht mangels Vorliegen einer allgemeinen Aufklärungspflicht aus dem Prozessgrundrecht nicht zur…
