§ 151 BGB, Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
1Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zu Stande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. 2Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 17.01.2012, 3 AZR 555/09 - Betriebliche Altersversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage - Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze bei planwidriger…
- BAG, 08.12.2010, 10 AZR 671/09 - Rechtsbindungswille des Arbeitgebers ist bei Verknüpfung von Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag bei ohne weitere Vorbehalte erfolgenden…
- BAG, 08.12.2010, 5 AZR 697/09 - Verlängerung des Entgeltfortzahlungszeitraums bei Krankheit durch Tarifvertrag oder Gesamtzusage - Fehlender Vertrauensschutz des Arbeitnehmers in Bezug auf dauerhafte…
- BAG, 17.01.2012, 3 AZR 556/09 - Betriebliche Altersversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage - Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze bei planwidriger…
- BAG, 07.07.2010, 4 AZR 1023/08 - Weitergeltung tariflicher Regelung nach Betriebsübergang infolge Formmangels einer Anwendungsvereinbarung
- BAG, 21.04.2010, 10 AZR 163/09 - Zusage bezüglich einer jährlichen Bonuszusage durch konkludentes Verhalten (Zahlung in der Vergangenheit) - Unmaßgeblichkeit der unterschiedlichen Höhe der Zahlung -…
- BAG, 20.04.2010, 3 AZR 509/08 - Ausschluss von Ehepartnern in der Hinterbliebenenversorgung bei Eheschluss nach dem (vorzeitigen) Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
- BAG, 29.08.2012, 10 AZR 571/11 - Anspruch auf Leistungen aus betrieblicher Übung bei irrtümlich den kolletivrechtlichen Anspruch überschießender Leistungsgewährung
- BAG, 14.09.2011, 10 AZR 526/10 - Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch einen vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalt bezüglich Sonderzahlung
- BAG, 17.03.2010, 5 AZR 317/09 - Voraussetzungen für einen tariflichen Feiertagszuschlag für Arbeit am Ostersonntag
- BAG, 22.12.2009, 3 AZR 136/08 - Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Begriff und Auslegung einer Gesamtzusage - Vertrauensschutz bei verlautbarter Mitgliedschaft in einer…
- BAG, 19.09.2012, 5 AZR 678/11 - Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten im Anwendungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12.…
- BAG, 18.01.2012, 10 AZR 670/10 - Anspruch auf Sondervergütung (Tantieme) - Leistungsvoraussetzungen - Inhaltskontrolle - Vertragsänderung - Betriebliche Übung
- BAG, 21.06.2011, 9 AZR 203/10 - Auslegung einer Ausgleichsklausel als konstitutives negatives Schuldanerkenntnis im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer…
- BAG, 15.12.2009, 9 AZR 887/08 - Ermittlung der Höhe des Urlaubsentgelts - Berücksichtigung der Gesamtheit tariflicher Regelungen - Grenzen tarifvertraglicher Abweichungen von § 11 Bundesurlaubsgesetz…
- BAG, 18.08.2011, 8 AZR 312/10 - Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags bei gleichzeitigem Inaussichtstellen eines neuen Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebserwerber bei einem geplanten…
- BAG, 25.11.2009, 10 AZR 779/08 - Voraussetzung für die Beseitigung eines aufgrund betrieblicher Übung entstandenen Anspruchs auf Zahlung von Treuegeld - Rechtliche Anforderungen an ein Angebot auf…
- BAG, 18.08.2009, 9 AZR 482/08 - Regelmäßige Arbeitszeit in der Phase der Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit
- BAG, 19.10.2011, 5 AZR 359/10 - Entstehen des Anspruchs auf Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung bei nicht tarifgebundenem Arbeitgeber - Arbeitsentgelt
- BAG, 15.02.2011, 3 AZR 35/09 - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine inhaltsgleiche Betriebsvereinbarung trotz fehlender ausdrücklicher Betriebsvereinbarungsoffenheit - Ausschluss des…
