Fachanwaltsordnung
Erster Teil – Bezeichnung als Fachanwältin oder Fachanwalt → Zweiter Abschnitt – Voraussetzungen für die Verleihung
§ 14o FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Vergaberecht
Für das Fachgebiet Vergaberecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1.
Europäische und deutsche Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere
- a)
EU-Vergaberichtlinien einschließlich der jeweiligen Rechtsmittelrichtlinien,
- b)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- c)
Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV),
- d)
Grundzüge der Vergabegesetze der einzelnen Bundesländer und (soweit vorhanden) des Bundes,
- 2.
Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren bei:
- a)
der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen,
- b)
Planungswettbewerben und der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen,
- c)
der Vergabe von Bauleistungen,
- d)
der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung (Sektorenaufträge),
- e)
der Vergabe von Konzessionen,
- f)
der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit,
- 3.
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung:
- a)
Primärrechtsschutz durch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren,
- b)
Grundzüge der vergaberechtlichen Verfahren vor dem EuGH,
- c)
sonstiger Rechtsschutz vor Zivilgerichten und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren,
- 4.
Vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts,
- 5.
Grundzüge des öffentlichen Preisrechts.